Schulordnung der Musikschule
Schulordnung
1. Organisation
Die Musikschule wird durch die Gemeinde Flawil geführt. Sie untersteht einer vom Schulrat gewählten Musikschulkommission.
2. Unterricht
Unterrichtsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, welche den Volksschulunterricht in Flawil besuchen, sowie in der Gemeinde wohnhafte Kinder im schulpflichtigen Alter.
Die Unterrichtsfächer richten sich nach Angebot und Nachfrage.
Der Instrumentalunterricht wird in Einzellektionen von 30, 45 oder 60 Minuten erteilt. Es wird auch Gruppenunterricht angeboten. Massgebend für die Durchführung sind Alter und Spielniveau. Abschliessend entscheidet die Fachlehrperson über die Machbarkeit.
Der Jahreskurs „Musikalische Grundschule“, aufbauend auf die Musikalische Grundausbildung in der Volksschule, findet in der 2. Klasse statt. Dieser Kurs vermittelt allgemeine musikalische Grundkenntnisse und ist gleichzeitig Vorbereitung auf den späteren Instrumentalunterricht. Der Grundschulunterricht erfolgt in Gruppen von mind. 6 Kindern mit einer wöchentlichen Lektionsdauer von 50 Minuten. Dieses kostenpflichtige Angebot ist nicht zwingende Voraussetzung für den Besuch des Instrumentalunterrichts, wird aber von der Musikschule, als zusätzliches oder paralleles Angebot, empfohlen.
Es ist wünschenswert, dass sich die Eltern in regelmässigen Abständen über den Fortschritt ihres Kindes bei der Musiklehrperson erkundigen und eventuell auch einer Unterrichtslektion beiwohnen.
3. Ein- und Austritte
Anmeldungen für Grundschule und Instrumentalunterricht sind bis Ende Mai, bzw. Ende November schriftlich an die Musikschule zu richten. Instrumentalschülerinnen und Schüler gelten ohne Abmeldung für das nächste Semester automatisch als angemeldet. Ein Eintritt während des Semesters ist nur für Neuzuzüger vorgesehen.
Bei Austritten während eines Semesters besteht kein Anspruch auf Schulgeld-rückvergütung.
An- und Abmeldungen können direkt auf den Seiten der Musikschule der Gemeindehomepage getätigt werden. An- und Abmeldungen in Papierform sind auf dem Sekretariat erhältlich.
4. Absenzen
Schülerschaft:
Die Musikschule erwartet von den Schülerinnen und Schülern einen pünktlichen, regel-mässigen und gut vorbereiteten Unterrichtsbesuch. Absenzen sind der Musiklehrkraft möglichst frühzeitig zu melden. Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, von Schülerinnen und Schülern versäumte Lektionen nachzuholen (Krankheit, Zahnarztbesuch, schu-lische Anlässe). Lektionen, die auf Feiertage fallen, gelten als erteilte Lektionen. Eine Rückerstattung/Reduktion des Schulgeldes erfolgt nur bei Wegzug, längerer Krankheit oder Unfall (ärztliches Zeugnis).
Lehrpersonen:
Ausfälle durch die Lehrpersonen müssen vor- oder nachgeholt werden. Folgende Ereignisse berechtigen zu einer Rückvergütung: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie oder Anlass der Musikschule Flawil.
5. Schulgeld
Die Höhe des Schulgeldes wird vom Schulrat festgelegt und ist dem separaten Tarif-blatt zu entnehmen. Die Rechnung für das Schulgeld wird jeweils zu Semesterbeginn (September/Februar) versandt und muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
6. Instrumente
Die Beschaffung der Instrumente ist Sache der Eltern. Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung mit der entsprechenden Musiklehrperson Kontakt aufzunehmen.
7. Schüler-Unfallversicherung
Die Versicherung ist analog der Volksschule geregelt.
8. Büro der Musikschule
Das Sekretariat der Musikschule befindet sich im Oberstufenzentrum Feld (ehemalige Abwartswohnung).
Telefon Sekretariat: 071 393 47 27 Telefon Lehrerzimmer: 071 393 72 27
Die Öffnungszeiten des Sekretariates sind auf der Homepage der Musikschule publiziert: www.flawil.ch-->Bildung-->Schulen-->Musikschule--> Sekretariat
