Private Bauvorhaben
Wann benötigt man eine Baubewilligung?
Sobald eine bauliche Intervention (auch eine provisorische) einen Ort verändert, braucht es im Prinzip eine Bewilligung. Das kantonale Baugesetz legt fest, für welche Bauten keine Bewilligung nötig ist. Ist ein Projekt in der Bauzone von Flawil angesiedelt, informiert Sie das Bausekretariat über die geltenden Bestimmungen. Auch für Bauten ausserhalb der Bauzone gibt es Vorschriften. Das Bausekretariat hilft ebenfalls weiter; bei den konkreten Gesuchen wird dann jedoch der Kanton seinen «Segen» zum Bauvorhaben geben müssen.
Ihre Kontaktstelle
Das Bausekretariat Flawil ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung von Bewilligungsverfahren rund um das Bauen. Sie arbeitet eng mit verschiedenen Stellen der Gemeinde und des Kantons zusammen. Die Bau- und Umweltkommission entscheidet die Baugesuche, das Bausekretariat führt das entsprechende Verfahren durch.
Zum Baubewilligungsverfahren gehören im Weiteren eine kompetente Beratung von Investorinnen und Investoren sowie Architektinnen und Architekten, aber auch die fachtechnische Begleitung und Kontrolle während der Bauausführung. Als anwendbare Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Bausekretariates sind namentlich die raumplanungsrechtlichen Erlasse auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie die Umweltschutz-, Gewässerschutz- und Feuerschutzgesetzgebung und das Energiegesetz zu nennen.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen über das private und öffentliche Bauen in der Gemeinde Flawil.
| Baugesuch und Baubewilligung | Link |
| Weitere Dienstleistungen der Bauverwaltung | Link |
| Zonenplan Flawil | Link |
| Baureglement der Gemeinde Flawil | Link |
Kontakt
Bausekretariat Flawil
Bahnhofstrasse 6
9230 Flawil
| Tel.: | 071 394 17 74 |
| Fax: | 071 394 17 78 |
| E-Mail: | bauverwaltung@flawil.ch |
