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Wiler- und St.Gallerstrasse: Projektpläne liegen öffentlich auf

Das Kantonsstrassenprojekt Wiler- und St.Gallerstrasse, Abschnitt Isnyplatz bis Landbergstrasse, ist einen weiteren Schritt vorwärtsgekommen. Das vom Kanton St.Gallen und der Gemeinde Flawil ausgearbeitete Projekt wurde von der Regierung des Kantons St.Gallen am 16. Mai 2017 genehmigt. Am 7. Juni 2017 startet die öffentliche Auflage des Sanierungsprojekts.

Die Visualisierung des Mehrzweckstreifens im Zentrum.

Der Ausbaustandard der Wiler- und St.Gallerstrasse ist nicht mehr funktionsgerecht. Es sind diverse Defizite spürbar. Dazu gehören unter anderem die ungenügende Verkehrssicherheit, die mangelhafte Fussgänger- und Velofahrerführung, aber auch die Bewältigung der Verkehrsüberlastung. Aus diesem Grund hat im Jahr 2013 eine breit abgestützte Begleitgruppe mit Vertretern aus der Bevölkerung und den Fachstellen von Kanton und Gemeinde ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Wiler- und St.Gallerstrasse erarbeitet. Aufgrund der positiven Rückmeldungen nach Vorliegen des Betriebs- und Gestaltungskonzepts entschied der Gemeinderat, dem Kanton St.Gallen für den Abschnitt Isnyplatz bis Landbergstrasse die Ausarbeitung eines Bauprojekts zu beantragen. Da es sich bei der Wiler- und St.Gallerstrasse um eine Kantonsstrasse handelt, ist der Kanton bei diesem Projekt federführend.

Die Ziele des Projektes

Die Ziele der Strassensanierung und -gestaltung sind, die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende zu erhöhen, den Knotenpunkt Isnyplatz zu sanieren, die Sichtweiten bei den Einmündungen in die Kantonsstrasse zu verbessern, aber auch die Senkrechtparkierungen an der Kantonsstrasse zu beseitigen. Eine Verstetigung des Verkehrsflusses, die Reduktion von Lärmbelastung und Lichtverschmutzung sowie die Aufwertung des Zentrums – zum Beispiel die Gestaltung des Bärenplatzes – sind Ziele des Projekts.

Flawiler Stimmberechtigte sagen Ja

Der Bau von Kantonsstrassen obliegt dem Kanton. Von den Gesamtkosten von 8,615 Millionen Franken trägt rund die Hälfte der Kanton. Der Kostenanteil für die Gemeinde Flawil beträgt brutto 4,07 Millionen Franken. Nach dem zu erwartenden Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm verbleiben netto rund 3,72 Millionen Franken. Gegen den Vernehmlassungsbeschluss des Rates, den Gemeindebeitrag zu gewähren, wurde im Frühsommer 2016 das fakultative Referendum ergriffen. An der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 haben die Flawiler Stimmberechtigten dem Gemeindebeitrag für das Kantonsstrassenprojekt Wiler- und St.Gallerstrasse zugestimmt. Der Gemeinderat hat die im Vorfeld der Abstimmung geäusserten Vorbehalte der Opposition und die Befürchtungen der Skeptiker ernstgenommen. Er hat das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen gebeten, einzelne Projektteile noch vor der öffentlichen Auflage nochmals zu überprüfen. Das ist erfolgt. Nach Ostern konnten verschiedene Grundeigentümer über kleinere Projektanpassungen informiert werden.

Über 100 betroffene Grundeigentümer

Gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen müssen Strassenbauprojekte während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Weil beim vorliegenden Bauprojekt kantonale und kommunale Strassen betroffen sind, müssen die notwendigen Rechtsverfahren des kantonalen Tiefbauamts, des Polizeikommandos des Kantons St.Gallen und der Gemeinde koordiniert werden. Das heisst: Die Verfahren werden gleichzeitig gestartet. Ebenso werden die von den Bauvorhaben betroffenen Grundeigentümer mittels persönlichem Schreiben über die Projektpläne informiert. Entlang der Wiler- und St.Gallerstrasse, zwischen Isnyplatz und Landbergstrasse, gibt es über 100 Grundeigentümer, welche vom Projekt betroffen sind. Die Verantwortlichen des Tiefbauamtes und der Gemeinde stehen den betroffenen Grundeigentümern für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Öffentliche Auflage

Die Projektpläne liegen nun während 30 Tagen vom 7. Juni 2017 bis 6. Juli 2017 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Nach der öffentlichen Auflage steht die Behandlung allfälliger Einsprachen an. Sobald diese bereinigt sind, wird der Kanton St.Gallen die Landerwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern aufnehmen. Erst wenn diese abgeschlossen sind, wird mit den Bauarbeiten gestartet. Damit ist frühestens im Jahr 2019 zu rechnen.