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Mit kostendeckender Bioabfuhr einen Mehrwert schaffen

Die heutige Grünabfuhr wird den Flawilerinnen und Flawilern kostenlos angeboten. Spätestens ab 1. Januar 2018 muss die Abfallbeseitigung in Flawil auf Verfügung des Departements des Innern des Kantons St.Gallen selbsttragend sein. Der Gemeinderat schlägt vor, während des ganzen Jahres eine kostendeckende Bioabfuhr anzubieten. Zur Umsetzung der Bioabfuhr ist ein III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung notwendig. Der Rat hat diesen genehmigt und für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben.

Während den Sommermonaten finden wöchentlich Sammeltouren statt, im Winter alle zwei Wochen.

In Flawil wird die Grünabfuhr kostenlos angeboten. Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz ist die Entsorgung von Siedlungsabfällen seit 1997 vom Verursacher zu tragen. Deshalb hat das Departement des Innern des Kantons St.Gallen am 15. September 2016 verfügt, dass die Abfallbeseitigung in Flawil spätestens ab 1. Januar 2018 selbsttragend sein muss.

Vorteile für die Bevölkerung

Aufgrund der Verfügung des Departements des Innern muss der Gemeinderat auf eine kostenlose Grünabfuhr verzichten. Doch diese ist ihm wichtig. Der Rat schlägt deshalb vor, für die Flawilerinnen und Flawiler einen Mehrwert zu schaffen und während des ganzen Jahres eine kostendeckende und ökologisch sinnvolle Bioabfuhr anzubieten. Als Gegenwert zur Einführung der Gebührenpflicht ergeben sich für die Flawiler Bevölkerung einige Vorteile. Die Bioabfuhr wird einerseits während des ganzen Jahres angeboten. Anderseits können der Bioabfuhr nicht nur Gartenabfälle, sondern auch Küchenabfälle und Speisereste mitgegeben werden. Während den Sommermonaten finden wöchentlich Sammeltouren statt, im Winter alle zwei Wochen. Und die Entsorgung von Bioabfällen mit der Jahrespauschale ist deutlich günstiger als die Entsorgung der gleichen Menge mit Kehrichtsäcken.

Zeitgemässes Angebot

Der Gemeinderat schlägt vor, die Bioabfuhr in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) zu organisieren. Der ZAB bietet bereits in 13 Verbandsgemeinden Bioabfuhren zu einheitlichen Preisen an. Der Rat ist davon überzeugt, der Bevölkerung mit einer ganzjährigen Bioabfuhr ein zeitgemässes Angebot zu unterbreiten. Mit der Neuorganisation der Abfuhr von Garten- und Küchenabfällen sowie Speiseresten kann eine Lösung angeboten werden, welche die dafür zu bezahlenden Gebühren rechtfertigt.

Öffentliche Vernehmlassung

Zur Umsetzung der Bioabfuhr ist ein III. Nachtrag zum Reglement über die Abfallentsorgung notwendig. Für den Gemeinderat sind die Mitwirkung der Bevölkerung sowie der Einbezug der Parteien, Verbände und weiterer betroffener Organisationen wichtig. Aus diesem Grund unterstellt er den Reglementsentwurf der öffentlichen Vernehmlassung. Diese dauert vom 16. Juni bis 16. August 2017. Daran kann jedermann teilnehmen.
Die Parteien und Verbände sowie weitere Anspruchsgruppen werden mit den Vernehmlassungsunterlagen bedient. Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Flawil, www.flawil.ch, unter der Rubrik «Vernehmlassungen» zu finden. Der Antwortbogen kann direkt via Website eingereicht werden. Stellungnahmen sind bis spätestens 16. August 2017 per E-Mail zu senden oder auf dem Postweg dem Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Erlass des III. Nachtrags zum Reglement über die Abfallentsorgung dem fakultativen Referendum unterstehen. Wenn dieses nicht ergriffen wird, kann die Bioabfuhr per 1. Januar 2018 eingeführt werden. Unabhängig davon, ob das Referendum ergriffen wird, kann die kostenlose Grünabfuhr aufgrund der Verfügung des Departements des Innern des Kantons St.Gallen zukünftig nicht mehr angeboten werden.