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Friedhofreglement tritt in Kraft

Das vom Gemeinderat verabschiedete Bestattungs- und Friedhofreglement tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Das gilt auch für den Gebührentarif zum Reglement.

Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement unterstand vom 23. Oktober bis 1. Dezember 2017 dem fakultativen Referendum. Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Deshalb tritt das Reglement per 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenfalls auf den 1. Januar 2018 setzt der Gemeinderat den Gebührentarif zum Bestattungs- und Friedhofreglement, der nicht Gegenstand der Referendumsvorlage war, in Kraft. Zudem wurde die Nutzungsvereinbarung für den Friedhof Wisental zwischen der Politischen Gemeinde Flawil und der katholischen Kirchgemeinde Flawil unterzeichnet.
Das bisherige Friedhofreglement war nicht mehr zeitgemäss. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchgemeinde ein neues Bestattungs- und Friedhofreglement erarbeitet. Das Reglement gilt für die beiden Friedhöfe Oberglatt und Wisental. Neben mehreren Anpassungen aufgrund des kantonalen Rechts ermöglicht das neue Reglement die Schaffung eines Parkfriedhofs auf dem Friedhof Oberglatt. Zudem trägt es auch dem Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse Rechnung. In Zukunft kann der Gemeinderat auf Antrag auf dem Friedhof Oberglatt für Verstorbene anderer Glaubensgemeinschaften spezielle Grabfelder schaffen und abweichende Grabesruhen festlegen.