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Referendum kommt zustande

Der Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost unterstand dem fakultativen Referendum. Am Montag, 14. Mai 2018, ist die 40-tägige Referendumsfrist abgelaufen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist.

Im vergangenen Sommer hat der Gemeinderat fünf Teilzonenpläne nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt. Der Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost unterstand als zweiter dem fakultativen Referendum. In der Planungszone liegen die Grundstücke Nummer 302, 303, 82, 310 und 976. Sie sollen von der heutigen «Gewerbe-Industrie-Zone» in die «Wohn-Gewerbe-Zone WG 4» umgezont werden. Im Vordergrund stehen Wohnnutzungen und Gewerbeflächen. Am Montag, 14. Mai 2018, ist die 40-tägige Referendumsfrist abgelaufen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist. Das Referendumsbegehren gegen den Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost wurde am 14. Mai 2018 fristgerecht bei der Ratskanzlei eingereicht. Von den 422 geprüften Unterschriften sind deren 404 gültig, 18 sind ungültig. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig. Der Gemeinderat hat gemäss Gemeindeordnung nun Zeit, innert zwölf Monaten eine Urnenabstimmung anzuordnen. Der Rat wird darüber informieren.