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Gemeinde Flawil führt elektronischen Umzug ein

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich in der Gemeinde Flawil seit kurzem bequem online an-, ab- und ummelden. Möglich macht das der neue Service «eUmzugCH».

Der neue Service «eUmzugCH» macht den elektronischen Umzug möglich.

Bis anhin mussten sich die Einwohnerinnen und Einwohner bei Weg-, Zu- und Umzug entweder persönlich auf dem Einwohneramt oder aber in separaten Formularen ab- und anmelden. Den Umzug online melden zu können war und ist der von der Bevölkerung am meisten gewünschte Onlinedienst. «War» bezieht sich in diesem Fall auf Flawil. Denn die Gemeinde bietet seit kurzem ihren Einwohnerinnen und Einwohnern genau diesen Onlinedienst an. Unabhängig der Schalteröffnungszeiten kann eine Wegzugs-, Zuzugs- oder Umzugsmeldung via Internet in einem Schritt erledigt werden.

Einige Dinge sind zu beachten

Den elektronischen Umzug möglich macht der neue Service «eUmzugCH». Über die Plattform erfasst die meldepflichtige Person ihre Daten in einem einzigen Tool. Wer online umzieht, muss allerdings einige Dinge beachten beziehungsweise bereithalten:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13) – zu finden auf dem Versicherungsausweis AHV/IV sowie der Krankenversicherungskarte KVG
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)
  • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der eventuell anfallenden Gebühren

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzliche Unterlagen wie zum Beispiel den Ausländerausweis oder die Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen) bereithalten. Im Verlauf des Eingabeprozesses erfolgt allenfalls die Aufforderung, gescannte Dokumente, wie Krankenversicherungskarten, Reisedokumente oder Ausländerausweise elektronisch einzureichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vor- und Rückseite der Dokumente eingescannt werden. Sollte bei einem Wegzug aus dem Kanton St.Gallen die zukünftige Wohngemeinde (noch) nicht an eUmzug teilnehmen, muss anschliessend der Umzug gemäss den Vorgaben der Zuzugsgemeinde abgeschlossen werden.

Flawil in der Vorreiterrolle

Auf der Homepage sind bei den Dienstleistungen «Abmeldung/Wegzug», «Adressänderung innerhalb Flawil» und «Anmeldung/Zuzug» die jeweiligen Informationen und der Link auf die «eUmzugCH»-Seite zu finden. Im Kanton St.Gallen ist Flawil nach der Stadt St.Gallen die zweite Gemeinde die «eUmzugCH» nun eingeführt hat. Schweizweit ist dieser Service schon in fünf Kantonen im Einsatz. Bis Ende 2019 sollen alle Gemeinden in der Schweiz diesen Dienst anbieten.