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Reglement tritt in Kraft

Das vom Gemeinderat verabschiedete Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil (TBF) tritt per 1. Juni 2018 in Kraft.

Vom 3. April bis 14. Mai 2018 unterstand das Reglement dem fakultativen Referendum. Innert der Referendumsfrist wurde keine Urnenabstimmung verlangt. Deshalb tritt das Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil per 1. Juni 2018 in Kraft. Im neuen Reglement werden die Rahmenbedingungen für die Gebühren vorgegeben, welche wie bis anhin vom Verwaltungsrat der TBF in der Höhe und Ausprägung festgelegt werden. Im Weiteren ist im Reglement definiert, welche Gebührenarten je Geschäftsbereich möglich sind und wie diese behandelt werden. Das neue Reglement sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und mehr Transparenz.
Während der Referendumsfrist gelangte der Hauseigentümerverband Flawil an den Gemeinderat. Es bestanden bezüglich Artikel 9 im Reglement Unklarheiten. Mit einer Erläuterung zu Artikel 9 und einer Formulierung in den Allgemeinen Anschluss- und Geschäftsbedingungen der TBF konnte der Rat Klarheit schaffen. So sind Einrichtungen, die gemäss Artikel 9 entschädigungslos zu dulden sind, insbesondere öffentliche Beleuchtungseinrichtungen, Schilder und Einfriedungen sowie kleine oberirdische Objekte, die eine maximale Fläche von 2 m2 beanspruchen. Trafostationen, grosse Verteilkabinen oder andere Anlagen mit einem Flächenbedarf von mehr als 2 m2 werden mit einem Dienstbarkeitsvertrag erstellt, welcher die gegenseitigen Rechten und Pflichten inklusive einer allfälligen Entschädigung regelt. Mit dieser Erklärung konnte der Rat dem Anliegen des Hauseigentümerverbandes entsprechen.