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Sondernutzungsplan Wilerstrasse 82: Start des Mitwirkungsverfahrens

Die Grundeigentümerin des Grundstücks Nummer 231 an der Wilerstrasse 82 in Flawil beabsichtigt, das Land zu überbauen. Dies soll auf der Grundlage eines Sondernutzungsplans erfolgen. Das Bauvorhaben verlangt auch eine Änderung der Schutzverordnung der Gemeinde. Der Gemeinderat hat die Planunterlagen für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Der Geltungsbereich des Sondernutzungsplans umfasst das Grundstück Nummer 231, das sich in der dreigeschossigen Wohn-Gewerbezone (WG3) befindet. Auf dem Grundstück stehen gemäss der kommunalen Schutzverordnung drei Schutzobjekte: ein Wohnhaus, eine Linde und eine Blutbuche. Der Sondernutzungsplan legt unter anderem zwei Baufelder für Hauptbauten sowie zwei Baufelder für unbewohnte Bauten fest. Aus diesem Grund soll die geschützte Blutbuche aus der Schutzverordnung entlassen und eine zu schützende Ersatzpflanzung verfügt werden. Der Gemeinderat hat nun den Sondernutzungsplan und die Änderung der Schutzverordnung für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Unterlagen liegen auf

Der Sondernutzungsplan und die Änderung der Schutzverordnung liegen im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Die Unterlagen sind zudem unter der Rubrik «Aktuelles → Projekte» aufgeschaltet. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 4. bis 18. Februar 2019. Anregungen sind an folgende Adresse zu richten: Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil oder per E-Mail.
Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren werden der Sondernutzungsplan und die Änderung der Schutzverordnung im Gemeinderat nochmals diskutiert, beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.