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FLADE-Blatt: Zusammenarbeit mit der Cavelti AG wird fortgesetzt

Seit Anfang Oktober 2015 geben die Gemeinden Flawil und Degersheim Woche für Woche das amtliche Publikationsorgan FLADE-Blatt heraus. Für die Herstellung, den Druck und den Vertrieb ist die Cavelti AG in Gossau verantwortlich. Nach einer Neuausschreibung haben der Gemeinderat Flawil und der Gemeinderat Degersheim den Auftrag wieder an die Cavelti AG vergeben. Ausserdem haben die beiden Räte die überarbeiteten Richtlinien genehmigt. Sie werden seit Anfang Juli 2019 angewendet.

Seit bald vier Jahren sind die Gemeinden Flawil und Degersheim Herausgeberinnen des FLADE-Blatts. Für den Verlag und die Herstellung ist die Cavelti AG in Gossau zuständig. Von Zeit zu Zeit, insbesondere auch im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens, ist eine Neuausschreibung vorzunehmen. Die Ausschreibung für die Herstellung, den Druck und den Vertrieb des FLADE-Blatts erfolgte im Einladungsverfahren nach den Bestimmungen der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Von den eingegangenen Offerten wurde unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien das Angebot der Cavelti AG als das wirtschaftlich beste Angebot bewertet. Der Gemeinderat Flawil und der Gemeinderat Degersheim haben deshalb beschlossen, den Auftrag erneut an die Cavelti AG zu vergeben. Der neue Vertrag mit der Cavelti AG tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Richtlinien angepasst

Der Zeitpunkt der Neuausschreibung wurde dazu genutzt, die Richtlinien für das FLADE-Blatt redaktionell zu überarbeiten und anzupassen. In den Richtlinien ist unter anderem festgehalten, wie viele Zeichen ein redaktioneller Text als Vorschau auf eine Veranstaltung oder ein redaktioneller Bericht im Anschluss an eine Aktivität umfassen darf. Die Vereine haben den Wunsch nach einer höheren Anzahl Zeichen geäussert. In Zukunft dürfen eine Vorschau 850 Zeichen (inklusive Leerschläge) und ein redaktioneller Bericht nach einer Veranstaltung 1250 Zeichen (inklusive Leerschläge) aufweisen.
Ebenfalls in den Richtlinien festgehalten war bis anhin, dass Texte und Inserate zu politischen Sachvorlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Abstimmungstag veröffentlicht werden. Diese zeitliche Einschränkung gilt in Zukunft nicht mehr. Ab sofort dürfen bis unmittelbar vor dem Abstimmungstag Texte und Inserate zu politischen Sachvorlagen publiziert werden.
Die beiden Räte haben die angepassten Richtlinien für das FLADE-Blatt genehmigt. Sie sind seit Anfang Juli 2019 in Kraft. Die angepassten Richtlinien sind unter der Rubrik «Aktuelles → FLADE-Blatt» zu finden.