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Parkieren in Flawil

Bewirtschaftung der Parkplätze

Seit dem 1. Oktober 2016 ist das Flawiler Parkierungsreglement samt Gebührentarif in Kraft. Zu Beginn erfolgte die Bewirtschaftung der Plätze sowie der Strassen in den Zonen 1, 2 und 3. Seit dem 1. Mai 2018 erstreckt sich die Erweiterte Blaue Zone (EBZ) nun auch auf die Sektoren 4 und 5 sowie 7 bis 9. Die Einführung der EBZ in Sektor 6 (Gebiet südlich der Wilerstrasse, östlich der Unterstrasse und westlich der Weideggstrasse) wurde bis zur Bereinigung der Einsprachen zur Tempo-30-Zone aufgeschoben. Seit 1. Mai 2023 wird auch in Sektor 6 die Erweiterte Blaue Zone bewirtschaftet.
Der Flyer «Parkieren in Flawil» sowie der angepasste Sektorenplan sind am Ende dieses Textes unter Dokumente beziehungsweise unter Reglemente aufgeschaltet.
Es gibt nur noch weiss markierte, bewirtschaftete Parkplätze und blau markierte EBZ-Parkplätze. Parkplatzbewilligungen für blau markierte EBZ-Parkplätze sind auf weiss markierten, bewirtschafteten Parkplätzen nicht  gültig und umgekehrt auch nicht.

Weiss markierte, bewirtschaftete Parkplätze

Diese Parkplätze sind werktags von 03.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 03.00 bis 14.00 Uhr gebührenpflichtig.

  • Mit einer Tages-, Monats- oder Jahresbewilligung (8/80/900 Franken) sind alle weiss markierten bewirtschafteten Parkplätze unbeschränkt nutzbar.
  • Achtung: Die ersten 30 Minuten sind gebührenfrei. Auch für die ersten 30 Minuten muss ein Ticket gelöst werden.
  • Die Höchstparkzeit an der Bahnhof- und Kanzleistrasse beträgt während der gebührenpflichtigen Parkzeit zwei Stunden.
  • An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden weiss markierte, bewirtschaftete Parkplätze nicht bewirtschaftet.
  • Der Parkplatz beim Freibad Flawil wird während der Badesaison an allen Wochentagen von 03.00 bis 19.00 Uhr bewirtschaftet.

Blau markierte EBZ-Parkplätze

In der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kann werktags (Montag bis Samstag von 08.00 bis 19.00 Uhr) mit einer Parkscheibe zeitlich beschränkt parkiert werden.

  • Nach 19.00 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, wenn das Fahrzeug den Parkplatz vor 08.00 Uhr wieder verlässt.
  • An Sonntagen darf ohne Parkscheibe parkiert werden.
  • Das Parkieren in der EBZ über die Höchstzeit hinaus bedarf einer Bewilligung. Diese ist mit Bedingungen verbunden und gebührenpflichtig.
Anwohner, Betriebsinhaber
(nur in einer EBZ-Zone gültig)
CHF 35.00 / Monat
CHF 400.00 / Jahr
Pendler
(nur in einer EBZ-Zone gültig)
CHF 80.00 / Monat
CHF 900.00 / Jahr
Gewerbebetriebe
(in allen  EBZ-Zonen gültig)
CHF 3.00 / Tag
CHF 400.00 / Jahr*
Besucher
(nur in einer EBZ-Zone gültig)
CHF 6.00 / Tag

* Gewerbebetriebe mit einer Jahresbewilligung erhalten kostenlos eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch in der Erweiterten Blauen Zone, welche das Parkieren ausserhalb der markierten Parkfelder während den Geschäftszeiten mit Auflagen zulässt.

Parkingpay

Das Bezahlen der Parkgebühren ist auch elektronisch mit Parkingpay möglich. Das Bezahlen von Monats- und Jahresgebühren sowie der Kauf von Bewilligungen ist nur elektronisch mit Parkingpay möglich. Parkingpay ist eine:

  • Bargeldlose Alternative zum Münzeinwerfen (mit Smartphone oder in einigen Parkhäusern in der Schweiz mit ParkingCard-Badge)
  • Einfache Lösung für den Bezug von Tages-, Monat-, Jahres- sowie Anwohner-, Gewerbe-, Pendler- und Besucherbewilligungen

Registrieren Sie sich noch heute bei Parkingpay auf www.parkingpay.ch:
Parkingpay-Konto eröffnen – Parkgebührenkonto laden (per Einzahlung, Kreditkarte, Postcard oder LSV+ bzw. DebitDirect) – Parkbewilligung beziehen.

Mit TWINT bezahlen

Die Gebühren für das Parkieren auf den weiss markierten, bewirtschafteten Parkplätzen können auch über die Bezahl-App TWINT bezahlt werden. Die Parkautomaten sind mit den Hinweisen und den QR-Codes ausgestattet. Die Zahlung wird über das Bargeldlos-System Parkingpay abgewickelt. Bei der TWINT-Zahlung ist eine einmalige Angabe des Kontrollschildes notwendig. Fällt die Parkdauer weniger lang aus als geplant, kann via TWINT der Parkvorgang frühzeitig beendet werden.

Zahlungsvorgang mit TWINT
Einstellen der Parkdauer via TWINT

Beantragen Sie noch heute die benötigten Parkplatzbewilligungen:
Formular ausfüllen – Kopie des Fahrzeugausweises beilegen – an Gemeinde Flawil, Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, senden.

Dokumente

Reglemente / Pläne

Anpassungen am Parkplatzkonzept