Direkt zum Inhalt springen

Baukostenabrechnung

Amtliche Grundstückschätzungen

Sämtliche Gebäude im Kanton St. Gallen müssen bei der Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen gegen Elementar- und Brandschäden obligatorisch versichert sein. Bei Neubauten oder baulichen Wertvermehrungen haben Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beim Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Jedes Grundstück/Gebäude ist mindestens alle zehn Jahre neu zu schätzen.

Anmeldung zur Schätzung

Der Neubau oder die bauliche Wertvermehrung ist unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung anzumelden (Baukostenabrechnung beifügen). Reichen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung ein Schätzungsbegehren ein, kann das Grundbuchamt das Schätzungsverfahren einleiten.

Beim untenstehenden Link können Sie das Baukostenabrechnungsformular downloaden.

Baukostenabrechnungsformular
Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen


Zuständige Abteilung