Direkt zum Inhalt springen

Steuererklärung

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt in der Schweiz aufgrund der Steuererklärung, die jedes Jahr von allen steuerpflichtigen Personen (natürliche und juristische) ausgefüllt wird.

Steuererklärung ausfüllen

Die Steuererklärung sowie die erforderlichen Beilagen sind bis zum Einreichetermin, gemäss Seite 1 der Steuererklärung, dem Gemeindesteueramt einzureichen.

Veranlagung der Steuern

Nach Einreichen der ausgefüllten und mit den erforderlichen Beilagen versehenen Steuererklärung setzt die Steuerbehörde (Veranlagungsbehörde) die Steuern (Steuerfaktoren, Steuerbetrag) fest. Enthält die eingereichte Steuererklärung irrtümliche Angaben, so werden diese von Amtes wegen bereinigt. Das Ergebnis wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt.  

Elektronische Steuererklärung

Für das Ausfüllen der Steuererklärung steht Ihnen auch die elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Das entsprechende Programm können Sie kostenlos herunterladen. Das elektronische Ausfüllen bietet zahlreiche Vorteile. So werden sämtliche Positionen von den Hilfsblättern auf die Steuererklärung übertragen. Das System weist auf allfällige Fehler hin. Die Arbeit kann unterbrochen und jederzeit wieder aufgenommen werden. Wegleitung, Kursliste und Steuerkalkulator sind im Programm integriert. Mit der Importfunktion können Vorjahresdaten in die aktuelle Steuerperiode übertragen werden, was den Erfassungsaufwand enorm reduziert.
Die Steuererklärung kann auch über eine beidseits geschützte Internetverbindung elektronisch eingereicht werden. Dabei sind im Falle nachträglich festgestellter Fehler auch noch weitere Einreichungen möglich.
Elektronisch eingereichte Steuererklärungen verringern den Aufwand auf den Steuerämtern. Die massgebenden Daten müssen nicht mehr manuell erfasst werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und teilen Sie uns mit, dass Sie im Folgejahr auf die Zustellung der Formulare verzichten.

Elektronische Steuererklärung


Zuständige Abteilung