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Abmeldung / Wegzug

Sie ziehen weg aus unserer Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Geben Sie uns bitte die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen bekannt.

Sie können uns Ihren Wegzug persönlich am Schalter oder online über den «eUmzugCH» melden. Personen, welche ins Ausland wegziehen, müssen sich in jedem Fall persönlich beim Einwohneramt abmelden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Abmeldung mit an den Schalter, bei der Abmeldung mittels «eUmzugCH» können Sie die Dokumente einscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt senden:

Schweizerinnen und Schweizer
  • Schriftenempfangsschein
  • Dienstbüchlein (für Militärdienstpflichtige)
Ausländische Staatsangehörige
  • Ausländerausweise aller wegziehender Personen

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