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Hundelösung

Alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Ab dann müssen Änderungen der Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel oder Tod des Hundes jeweils bei der Hundekontrollstelle sowie beim AMICUS (Telefon 0848 777 100 / www.amicus.ch / info@amicus.ch) gemeldet werden.

Per 1. Januar 2016 wurde die bisherige Datenbank ANIS durch die neue Hundedatenbank AMICUS abgelöst. Folgendes ist zu beachten:

  • Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber in AMICUS erfassen oder verändern, sondern müssen dies der Wohngemeinde zum Ändern melden.
  • Ersthundehalter, das heisst Personen, die sich erstmalig einen Hund zutun möchten, müssen sich zuerst bei der Wohngemeinde melden, damit wir Sie als Hundehalterin oder Hundehalter in AMICUS erfassen können. Sie erhalten dann eine Personen-ID, welche Sie Ihrem Tierarzt mitteilen müssen damit dieser den Hund auf Ihren Namen eintragen kann.

Hundesteuer

Sie erhalten von uns automatisch im März eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer.

Kosten für jeden Hund im Haushalt: CHF 120

Hund und Hygiene

Verantwortungsbewusste Hundehalter achten darauf, dass ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt. Sie benutzen das dichte Netz von Robidogs in Flawil.

Hundekennzeichnung (Mikrochip)

Hundewelpen müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden.


Zuständige Abteilung