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Kaminfeger

Seit Anfang 2010 finden in Flawil die Feuerungskontrollen auch bei Holzfeuerungen statt. Kontrollen bei Gas- und Ölfeuerungen sind längst Standard. Flawil setzt mit den Holzfeuerungskontrollen eine gesetzliche Pflichtaufgabe um. Die Anlagen werden alle zwei Jahre kontrolliert. Naturbelassenes Holz ist eine bedeutende erneuerbare Energiequelle. Holzfeuerungen sind entsprechend im Interesse der CO2-Reduktion erwünscht.

Keine privaten Kehrichtverbrennungsanlagen

Wie bei keinem anderen Feuerungssystem sind die Umweltauswirkungen von Holzfeuerungen direkt vom Verhalten des Anlagenbetreibers abhängig. Werden sie mit ungeeignetem – beispielsweise behandeltem – Holz betrieben oder zur Abfallverbrennung missbraucht, entstehen giftige Rauchgase. Diese giftigen Abgase werden über den Kamin freigesetzt und belasten die Atemluft in der unmittelbaren Umgebung. Verschiedene Giftstoffe lagern sich beispielsweise in Pflanzen ab und gelangen über den Nahrungsmittelkreislauf in den Körper von Mensch und Tier. Als Faustregel gilt: Ein Kilo Abfall, das illegal verbrannt wird, belastet die Umwelt gleich stark mit Schadstoffen wie zehn Tonnen Kehricht, die in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden.

Kleine Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt

Grosse Holzfeuerungen werden wie Gas- und Ölfeuerungen seit längerer Zeit überprüft. Seit Januar 2010 werden auch kleine Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt kontrolliert. Betroffen davon sind nebst den «normalen» Holzfeuerungen etwa auch Cheminées und Schwedenöfen. Die Feuerungskontrolle wird vom Kaminfeger als amtlichem Feuerungskontrolleur vorgenommen. Sie erfolgt kombiniert mit den normalen Kaminfegerarbeiten. Die Holzfeuerungskontrollen sind wie alle anderen Feuerungskontrollen gebührenpflichtig.

Termine vereinbaren – Anlagenbetreiber dabei

Der Feuerungskontrolleur informiert die Anlagenbetreiber vorab über die vorgesehene Kontrolle und vereinbart einen Termin. Anlässlich der Kontrolle muss der Anlagenbetreiber anwesend sein. Denn: Wichtiger Teil der Kontrolle ist auch die Beratung der Anlagenbetreiber. Die Kontrolle der Holzfeuerungen erfolgt im Turnus von zwei Jahren. Zusätzliche Kontrollen sind im Zusammenhang mit Immissionsklagen möglich. Der Kaminfeger ist verpflichtet, die Gemeinde über Beanstandungen und insbesondere beispielsweise über strafbare Abfallverbrennungen zu informieren.

Kontrollen im Interesse des Energieträgers Holz

Mit den Kontrollen von Holzfeuerungen soll die saubere Holzverbrennung gefördert werden. Die Kontrollen wollen damit nicht nur für die Verbesserung der Luftqualität, sondern auch zum positiven Image des klimaschonenden Energieträgers Holz beitragen.

Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen
Gebührentarif zum Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen


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