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Steuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorge

Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter werden mit einer gesondert vom übrigen Einkommen berechneten, vollen Jahressteuer erfasst. Mit der gesonderten Besteuerung wird verhindert, dass diese aperiodischen, ausserordentlichen Einkünfte durch das übrige Einkommen auf eine höhere Progressionsstufe gehoben werden. Es wird stets eine volle Jahressteuer erhoben, auch wenn die Steuerpflicht nicht während der ganzen Steuerperiode besteht.

Steuerkalkulator Kapitalleistung aus Vorsorge


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