Direkt zum Inhalt springen

Gastgewerbepatent

Für eine gastgewerbliche Tätigkeit benötigen Sie ein Patent. Das Patent lautet auf den verantwortlichen Betriebsleiter und ist nicht übertragbar.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Bewilligungen und Voraussetzungen Sie einerseits für die Nutzung des Raumes als Restaurant und andererseits für den Erhalt eines Patentes benötigen.

Seit dem 1. Juli 2010 werden alle Restaurants im Kanton St.Gallen rauchfrei geführt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Raucherlokale mehr betrieben und nur noch unbediente Rauchzimmer geführt werden dürfen.


Zuständige Abteilung