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Giftschein

Per 1. August 2005 wurde das neue Chemikaliengesetz und die darauf abgestützte Verordnung in Kraft gesetzt. Dadurch entfällt der von der Gemeinde ausgestellte Giftschein. Wer einen Stoff erwerben will, der früher der Giftklasse 2 angehörte, muss sich neu direkt im Verkaufsgeschäft ausweisen. Der Verkauf wird dort registriert. Gleichzeitig verschwinden auch die alten Giftklassen. An ihre Stelle tritt eine Kennzeichnung der verschiedenen Giftigkeitsgrade mit Piktogrammen.