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Grundstückschätzung

Amtliche Grundstückschätzungen

Sämtliche Gebäude im Kanton St. Gallen müssen bei der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden obligatorisch versichert sein. Bei Neubauten oder baulichen Wertvermehrungen haben GrundeigentümerInnen beim Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Jedes Grundstück/ Gebäude ist mindestens alle zehn Jahre neu zu schätzen.

Anmeldung zur Schätzung

Der Neubau oder die bauliche Wertvermehrung ist unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung anzumelden (Baukostenabrechnung beifügen). Reichen GrundeigentümerInnen nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung ein Schätzungsbegehren ein, so kann das Grundbuchamt das Schätzungsverfahren einleiten.

Schätzungswerte

Bei der Grundstückschätzung werden folgende Werte ermittelt:

Neuwert

Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zur Zeit der Schätzung.

Zeitwert

Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung (=Neuwert abzüglich Wertverminderung infolge Altersentwertung, Abnützung usw.)

Verkehrswert

Der Verkehrswert von Grundstücken entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend veräussert werden.

Mietwert

Den Betrag, den der Steuerpflichtige bei der Vermietung seines Grundstücks als Miete erzielen könnte.

Nur bei landwirtschaftlichen Grundstücken

Ertragswert
Kapital, welches zu einem mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Durchschnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann.

Belastungsgrenze BGBB
Ertragswert mit einem Zuschlag von 35 %. Dieser Wert ist für die Belastungsgrenze von Schuldbriefen und Grundpfandverschreibungen von Bedeutung.


Zuständige Abteilung