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Sektionschef

Der Sektionschef ist die Kontaktstelle für militärische Fragen in der Gemeinde.

Jeder Schweizer ist von der Ersterfassung bis zur Entlassung militärisch meldepflichtig. Das heisst Adressänderungen innerhalb der Gemeinde oder Wegzüge in eine andere Gemeinde müssen innert 14 Tagen dem Sektionschef gemeldet werden. Das Dienstbüchlein ist dabei vorzuweisen.

Schweizer Armee
Amt für Militär und Zivilschutz, Kreiskommando, St.Gallen


Zuständige Abteilung