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Veranstaltungsbewilligungen

Sie planen einen Anlass, ein Strassenfest, möchten eine Standaktion organisieren oder für Ihren Verein werben? Ob mit oder ohne Alkoholausschank; ob auf öffentlichem oder privatem Grund – es gilt einige Dinge zu beachten. Das Eingabeformular für Veranstaltungen erleichtert Ihnen die Koordination. Die Gemeinde übernimmt für Sie die Triage.

Gesuch «Eingabe einer Veranstaltung»

Zusatzformulare

Tombola und Lotto

Tombola- und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen seit 1. November 2020 in der Regel keine Bewilligung mehr. Ausnahmen sind Tombola- und Lottoveranstaltungen von gewinnorientierten Organisationen und Firmen oder wenn die Plansumme1 50'000 Franken übersteigt. In den Ausnahmefällen ist der Kanton St.Gallen für die Erteilung der Bewilligung zuständig. Gesuche können als PDF oder als Word-Datei elektronisch an die Bewilligungsbehörde (Kanton St.Gallen) eingereicht werden. Weitere Informationen zu Geldspielen und deren Durchführung sowie die Übersicht der Kleinspiele, Merkblätter und Gesuchsformulare finden Sie hier.

1 = Anzahl Lose x Verkaufspreis pro Los beziehungsweise Anzahl Einsatzkarten x Verkaufspreis pro Einsatzkarte.

Feuerwerk

Neben regional unterschiedlichen Bräuchen ist das Abbrennen von Feuerwerk zu einem historisch gewachsenen Bestandteil unserer Kultur geworden. Hat sich früher das Feuerwerk auf die Feiertage vom 1. August, Silvester und auf ganz spezielle Anlässe beschränkt, ist heute Tatsache, dass dieses vermehrt unter anderem bei Firmenanlässen, Geburtstagsfesten und Hochzeiten abgebrannt wird.

Gesuch zum Abbrennen eines Feuerwerks

Schall und Laser

Laserstrahlen und hohe Schallpegel wie sie bei Konzerten, in Diskotheken und bei ähnlichen Veranstaltungen vorkommen, können das Publikum gefährden. Zweck der Schall- und Laserverordnung ist es, das Publikum vor diesen Gefahren zu schützen. Unter gegebenen Umständen müssen nebst Grenzwerten zusätzliche Massnahmen beachtet werden.

D1 - Meldeformular für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss der Schall- und Laserverordnung
D2 - Meldeformular für den Einsatz von Laseranlagen der Klasse M1, 2M, 3R, 3B und 4 gemäss der Schall- und Laserverordnung

Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungen im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren können melde- oder bewilligungspflichtig sein. Die Meldepflicht für Veranstaltungen und die Bewilligungspflicht für grosse Veranstaltungen dienen dem Schutz der Lebensgemeinschaft von wildlebenden Tieren und Pflanzen.
Veranstaltungen im Wald und weiteren betroffenen Lebensräumen sind der zuständigen politischen Gemeinde mit dem kantonalen Meldeformular für Veranstalter, vollständig und rechtzeitig, einzureichen (auch per E-Mail möglich). Bewilligungspflichtige Veranstaltungen werden direkt an das Kantonsforstamt des Kantons St.Gallen weitergeleitet und durch die kantonale Behörde genehmigt. Weitere Informationen zu Veranstaltungen im Wald und Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sowie Merkblätter und das Meldeformular für Veranstalter finden Sie hier.


Zuständige Abteilung