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Grundsteuern

Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Der Begriff des Grundstückes deckt sich mit demjenigen des ZGB.

Steuerpflichtig ist die natürliche oder juristische Person, welche zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist.


Zuständige Abteilung