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Selbstdeklaration Baukontrolle

Das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen bietet den Gemeinden die Möglichkeit, das Prinzip der Selbstdeklaration einzuführen.  In der Gemeinde Flawil wird nun die Baukontrolle teilweise an die Bauherrschaft übertragen. Ab sofort soll wenn möglich das Selbstdeklarationsformular verwendet werden. Dies gilt vor allem bei Bauvorhaben, die im Meldeverfahren bewilligt werden. Mögliche Projekte für die Selbstdeklaration sind beispielsweise Photovoltaikanlagen, Tiefbauprojekte (Werkleitungen) und kleinere An- oder Umbauten. Bei Unklarheiten betreffend der Selbstdeklaration für Baukontrollen steht das Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur gerne beratend zur Verfügung.

Formular Selbstdeklaration Baukontrolle
Merkblatt Selbstdeklaration Baukontrolle


Zuständige Abteilung