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Tierschutz

Eidgenössische und kantonale Gesetze regeln den Tierschutz. Unter den Begriff Tierschutz fallen dabei Massnahmen gegen Misshandlungen, Verwahrlosung und falsche Tierhaltung sowie die vorübergehende Betreuung von zugelaufenen Tieren. Jede Gemeinde muss für die Überwachung der Tierhaltung eine verantwortliche Person bezeichnen. Die Gemeinde Flawil hat sich zusammen mit der Stadt Gossau sowie die Gemeinden Andwil, Jonschwil, Niederhelfenschwil, Oberbüren und Zuzwil für eine regionale Lösung entschieden. Die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten wurden in einer gemeinsamen Leistungsvereinbarung festgelegt. Die Leistungsvereinbarung gilt für die Legislaturperiode 2021 bis 2024.
Mit Martina Jung und Alex Jung haben die beteiligten Gemeinden sowie die Stadt Gossau zwei kompetente Tierschutzbeauftragte für die nächsten vier Jahre gewählt. Martina Jung ist für die Gemeinden Flawil, Andwil, Oberbüren und die Stadt Gossau zuständig. Alex Jung betreut die Gemeinden Jonschwil, Niederhelfenschwil und Zuzwil. Die beiden übernehmen gegenseitig die Stellvertretung.

Kontakte

Martina Jung Alex Jung
Natel: 076 720 24 22 Natel: 079 580 35 12
E-Mail: Martina Jung E-Mail: Alex Jung

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation im Bereich Tierschutz wurde auch die Betreuung von herrenlosen Tieren neu geregelt. Mit dem Tierschutzverein Toggenburg konnten die Gemeinden Flawil, Oberbüren, Jonschwil, Niederhelfenschwil und Zuzwil in einer Leistungsvereinbarung die vorübergehende Betreuung von Findeltieren regeln.