Pufferstreifen-Kontrolle 2025

29. Januar 2026
Beim Ausbringen von Dünger, Gülle, Mist und Pflanzenschutzmitteln müssen bestimmte Abstände zu Gewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie Waldrändern eingehalten werden. Diese sogenannten Pufferstreifen dienen dem Schutz sensibler Lebensräume und werden regelmässig kontrolliert.

Gelangen etwa Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Bäche, Moore oder Uferzonen, können Fische und andere Wasserlebewesen stark geschädigt werden, und Gewässer bleiben oft über lange Zeit belastet. Auch für Wildpflanzen und zahlreiche Kleintiere ist ein nährstoffarmer Uferbereich wichtig – Dünger gehört deshalb nicht dorthin. Verstösse gegen die Vorschriften innerhalb dieser Pufferstreifen können zu Bussen oder Kürzungen der Direktzahlungen führen.
Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für die Kontrolle dieser Auflagen verantwortlich. Der Gemeinderat Flawil hat die Kontrolldienst KUT AG in Flawil mit dieser Aufgabe betraut. Der nun vorliegende Kontrollbericht 2025 zeigt, dass bei den im Gemeindegebiet überprüften Betrieben keine Mängel festgestellt wurden. Der Gemeinderat freut sich über dieses Ergebnis und dankt den Landwirtinnen und Landwirten für ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz der Natur.