Lehre oder Ausbildung abgeschlossen? Vorläufige Steuerrechnung prüfen
Wer nach der Lehre oder Ausbildung erwerbstätig wird, sollte die vorläufige Steuerrechnung an die neuen finanziellen Verhältnisse anpassen. Im laufenden Jahr wurde bereits eine provisorische Steuerrechnung basierend auf der letzten Veranlagung verschickt. Diese Rechnung ist höchstwahrscheinlich eine «Null-Rechnung». Da sich die Einkommens- und gegebenenfalls auch Vermögensverhältnisse durch den Einstieg ins Erwerbsleben verändern, entspricht die vorläufige Rechnung nicht mehr der momentanen Situation. Das Steueramt empfiehlt daher, eine neue provisorische Steuerrechnung zu beantragen, welche die aktuellen Verhältnisse berücksichtigt. So können im nächsten Jahr eine hohe Nachzahlung und entsprechende Ausgleichszinsen verhindert werden. Für Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung steht das Steueramt Flawil gerne unter der Telefonnummer 071 394 17 20 zur Verfügung. Alternativ kann eine neue vorläufige Rechnung auf der Website des Kantonalen Steueramtes St. Gallen unter «eKonto» beantragt werden.