Bauen im Schutzgebiet / ausserhalb der Bauzone

Planen Sie ein Bauvorhaben in einem Ortsbildschutzgebiet oder ausserhalb der Bauzone?
Bitte beachten Sie, dass in diesen Bereichen besondere Richtlinien für die Baugestaltung gelten.
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sowie innerhalb eines Schutzgebiets sind stets bewilligungspflichtig. Ziel dieser Bestimmungen ist es, das gewachsene Ortsbild zu erhalten und eine harmonische Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Beachten Sie dazu die Schutzverordnungen in der untenstehenden Publikation. 

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