Teilstrassenplan Oberstrasse und Oberweg: öffentliche Auflage
Auf den Grundstücken Nummern 959, 2180 und 2882 ist eine Wohnüberbauung geplant. Um eine hinreichende Erschliessung der Überbauung sicherzustellen, soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden. Die bestehende Oberstrasse soll mit zwei Seitenarmen (Gemeindestrasse 3. Klasse) ergänzt werden.
Entsprechende Unterlagen wurden bereits im August/September 2024 öffentlich aufgelegt. Innert Frist sind Einsprachen eingegangen. In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen seitens der Bauherrschaft überarbeitet. Bei den revidierten Plänen handelt es sich um wesentliche Änderungen und Ergänzungen, weshalb das Verfahren zu wiederholen ist. Folglich hat der Gemeinderat die ursprünglich genehmigten Pläne aufgehoben und die neuen, revidierten Unterlagen zum Teilstrassenplan «Oberstrasse und Oberweg» zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren freigegeben. Die eingegangenen Einsprachen wurden abgeschrieben. Innerhalb der gesetzten Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Der Rat hat diese ausgewertet, beantwortet und die Planunterlagen nochmals angepasst.
Unterlagen liegen auf
Der Gemeinderat hat nun den Teilstrassenplan «Oberstrasse und Oberweg» mit Strassenbauprojekt und dem Bericht «Auswertung des Mitwirkungsverfahrens» beschlossen und zur koordinierten öffentlichen Auflage mit dem Bauprojekt freigegeben. Die Publikation in Bezug auf das Bauprojekt mit den geplanten Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sind der Rubrik «Baugesuche» zu entnehmen. Die Dokumente liegen während 30 Tagen vom 14. September 2026 bis 13. Oktober 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen zum Teilstrassenplan sind auch auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Projekte» aufgeschaltet. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan «Oberstrasse und Oberweg» mit Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden.