Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement tritt in Kraft

24. September 2026
Angehörige von Verstorbenen sollen künftig nicht mehr für einen notwendigen Zweittransport aufkommen müssen. Dafür hat der Gemeinderat einen Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt. Da dieses nicht ergriffen wurde, tritt der II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement per 1. Oktober 2026 in Kraft.

Mit der Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements übernimmt die Gemeinde künftig bei Bedarf die Kosten für einen notwendigen Zweittransport. Dieser ist bei einer Kremation häufig erforderlich, wenn eine verstorbene Person zunächst in die Aufbahrungshalle und anschliessend ins Krematorium überführt werden muss. Die Änderung führt zu keinen höheren Gesamtkosten für die Gemeinde, da sie für eine Kremation insgesamt keine höheren Kosten trägt als für eine Erdbestattung. Der Gemeinderat hat den II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement am 16. Juni 2026 genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt. 

Referendum nicht ergriffen
Vom 10. August bis 18. September 2026 unterstand der II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement dem fakultativen Referendum. Innert der 40-tägigen Frist wurde das Referendum nicht ergriffen. Deshalb hat der Gemeinderat den II. Nachtrag per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Der II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement ist – via Publikationsplattform – auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Politik & Verwaltung → Reglementsammlung» aufgeschaltet.