Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

15. Oktober 2026
Ab dem 2. November 2026 wird in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte eingeführt. Die digital signierten Daten bieten zusätzlichen Schutz. Mit der Einführung werden die Sicherheitsstandards der Schweizer Identitätskarte an jene der Europäischen Union angepasst.

Die neue biometrische Identitätskarte verfügt über einen elektronischen Chip, auf dem neben den persönlichen Daten und dem Foto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Karte bieten einen erweiterten Schutz beispielsweise gegen Fälschungen und Identitätsdiebstahl. Für Reisen ins Ausland wird künftig die biometrische Identitätskarte empfohlen. Wer die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin eine nicht biometrische Identitätskarte beantragen.

Was gilt ab dem 2. November 2026?
Im Kanton St.Gallen kann die biometrische Identitätskarte ab dem 2. November 2026 direkt bei der Ausweisstelle St.Gallen beantragt werden. Der Antrag lässt sich online unter www.schweizerpass.ch erfassen. Die nicht biometrische Identitätskarte kann weiterhin beim Einwohneramt in Flawil oder Degersheim beantragt werden.

Wichtig für bestehende Identitätskarten
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Dies gilt auch für Reisen in die EU. Ein vorzeitiger Umtausch ist deshalb nicht erforderlich.
Bis Freitag, 30. Oktober 2026, nimmt das Einwohneramt Flawil noch Anträge für nicht biometrische Identitätskarten entgegen. Diese bleiben bis zum Ablaufdatum auch für Reisen in den EU-Raum gültig.