Baugesuch einreichen
Nicht jedes Bauvorhaben ist bewilligungspflichtig. Im «Merkblatt Bewilligungspflicht» im Online-Schalter weiter unten können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig ist.
Alternativ können Sie auch direkt eine schriftliche Anfrage an die Abteilung Baubewilligung stellen.
Voranfrage «Benötige ich für mein Bauvorhaben eine Baubewilligung?» – Gemeinde Flawil
Je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens kommt ein anderes Verfahren zur Anwendung.
Für ein vollständiges Gesuch sind bestimmte Unterlagen erforderlich. alle notwendigen Checklisten dazu finden Sie in der Publikation «Merkblätter und Checklisten Baugesuch» weiter unten.
Sie finden alle Dokumente, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Gesuchs helfen in der Publikation «Merkblätter und Checklisten Baugesuch» weiter unten.
Das Bauwesen unterliegt verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Hier finden Sie die relevanten Regelungen.
Kommunale Richtlinien:
- Hier finden sie die Richtlinien auf Gemeinde-Ebende.
Kantonale Richtlinien:
Richtlinien auf Bundesebene:
Für die Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Auch der Zeitrahmen für eine Baubewilligung ist von der Art des Gesuchs abhängig. Sie finden einen Überblick über die üblichen Fristen und Gebühren im Dokument Gebührentarif für das Baureglement weiter unten (Online-Dienste).
Öffentliche Auflage von auflagepflichtigen Baugesuchen
Einige Baugesuche werden öffentlich aufgelegt. Die zur Auflage geplanten Baugesuche werden im Fladeblatt und auf der kantonalen Publikationsplatzform publiziert und sind im Gemeindehaus einsehbar.
Kontakt
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 071 394 17 70 | bau-infrastruktur@flawil.ch |