Baugesuch einreichen
Nicht jedes Bauvorhaben erfordert eine Bewilligung. Ob Ihr Projekt genehmigungspflichtig ist,
erfahren Sie im Merkblatt Bewilligungspflicht.
Wichtig: Das Merkblatt gilt nur für Bauzonen. Bei Schutzobjekten – zum Beispiel im Rahmen
des Ortsbildschutzes – sowie bei einigen Sondernutzungsplänen besteht hingegen immer eine Bewilligungspflicht.
Bitte prüfen Sie daher, ob Ihr Vorhaben ein Schutzobjekt betrifft oder in einen
Sondernutzungsplan fällt. Informationen dazu finden Sie im Kapitel «Schutzobjekte,
Sondernutzungspläne und Bauen ausserhalb der Bauzone».
Für ein vollständiges Gesuch, benötigen wir bestimmte Unterlagen. Die untenstehenden
Checklisten helfen Ihnen dabei, zu prüfen, welche Dokumente für Ihr Vorhaben einzureichen
sind.
Die erforderlichen Baugesuchsformulare finden Sie weiter unten im Bereich «Online-Schalter» – dort können Sie sie herunterladen oder direkt online ausfüllen.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2026 sind Energienachweise ausschliesslich online über das
EVEN – PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen.
➡ Checkliste für Baugesuche allgemein
➡ Checkliste PV Anlage (noch in Bearbeitung)
➡ Checkliste für Ersatz Feuerungsanlage
➡ Checkliste für Wärmepumpenanlage mit Erdsonden
➡ Checkliste für Einbau Cheminee
➡ Checkliste für Schnitzel- und Pelletheizungen
➡ Checkliste für Fassadenrenovationen
➡ Checkliste für Fensterauswechslungen
➡ Checkliste für Autoabstellplätze
➡ Checkliste für Gartenhaus oder Velounterstand
Zu einzelnen Themen stehen weiterführende Merkblätter mit detaillierteren Informationen zur
Verfügung.
- Merkblatt Bewilligungspflicht
- Merkblatt Bewilligungspraxis PV-Anlagen im Ortsbildschutzgebiet
- Merkblatt Überblick über die Abstandvorschriften im Kanton SG
Gibt es für Ihr Vorhaben keine passende Checkliste oder sind noch Fragen offen? Dann
melden Sie sich gerne bei uns.
Das Bauwesen unterliegt verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Hier finden Sie die relevanten Regelungen.
Kommunale Richtlinien:
- BaureglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Baureglement (II. Nachtrag)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- ZonenplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- SchutzverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schutzverordnung - PlanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kantonale Richtlinien:
- Planungs-und Baugesetz (PBG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (PBV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Strassengesetz (StrG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Baudepartment SG: Juristische MitteilungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Baudepartement SG: Rechtsprechung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Richtlinien auf Bundesebene:
Eigentümer innerhalb eines 30-Meter-Radius um das Bauvorhaben werden zusätzlich
schriftlich über die Auflage informiert.
Die Gesuche können während der Auflagefrist im Gemeindehaus eingesehen werden.
Kontakt
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 071 394 17 70 | bau-infrastruktur@flawil.ch |