Baugesuch einreichen

 

Nicht jedes Bauvorhaben erfordert eine Bewilligung. Ob Ihr Projekt genehmigungspflichtig ist,
erfahren Sie im Merkblatt Bewilligungspflicht

Wichtig: Das Merkblatt gilt nur für Bauzonen. Bei Schutzobjekten – zum Beispiel im Rahmen
des Ortsbildschutzes – sowie bei einigen Sondernutzungsplänen besteht hingegen immer eine Bewilligungspflicht. 

Bitte prüfen Sie daher, ob Ihr Vorhaben ein Schutzobjekt betrifft oder in einen
Sondernutzungsplan fällt. Informationen dazu finden Sie im Kapitel «Schutzobjekte,
Sondernutzungspläne und Bauen ausserhalb der Bauzone».

Für ein vollständiges Gesuch, benötigen wir bestimmte Unterlagen. Die untenstehenden
Checklisten helfen Ihnen dabei, zu prüfen, welche Dokumente für Ihr Vorhaben einzureichen
sind.


Die erforderlichen Baugesuchsformulare finden Sie weiter unten im Bereich «Online-Schalter» – dort können Sie sie herunterladen oder direkt online ausfüllen.

Achtung: Seit dem 1. Januar 2026 sind Energienachweise ausschliesslich online über das
EVEN – PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen.

Checkliste für Baugesuche allgemein

➡ Checkliste PV Anlage (noch in Bearbeitung)

Checkliste für Ersatz Feuerungsanlage

Checkliste für Wärmepumpen

Checkliste für Wärmepumpenanlage mit Erdsonden

Checkliste für Einbau Cheminee

Checkliste für Schnitzel- und Pelletheizungen

Checkliste für Fassadenrenovationen

Checkliste für Fensterauswechslungen

Checkliste für Autoabstellplätze

Checkliste für Gartenhaus oder Velounterstand

Zu einzelnen Themen stehen weiterführende Merkblätter mit detaillierteren Informationen zur
Verfügung. 
- Merkblatt Bewilligungspflicht
- Merkblatt Bewilligungspraxis PV-Anlagen im Ortsbildschutzgebiet
- Merkblatt Überblick über die Abstandvorschriften im Kanton SG
Gibt es für Ihr Vorhaben keine passende Checkliste oder sind noch Fragen offen? Dann
melden Sie sich gerne bei uns.

Prüfen Sie auf der Seite «Umwelt und Energie», ob für Ihr Bauvorhaben ein Förderprogramm besteht. 
Für die Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Auch der Zeitrahmen für eine Baubewilligung ist von der Art des Gesuchs abhängig. Einen Überblick über die üblichen Gebühren finden Sie im Dokument ‹Gebührentarif für das Baureglement›.
Baugesuche, die im ordentlichen Verfahren durchgeführt werden, sind auflagepflichtig. Die entsprechenden Gesuche werden im FLADE-Blatt sowie auf der kantonalen PublikationsplattformExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. veröffentlicht. Eigentümerinnen und
Eigentümer innerhalb eines 30-Meter-Radius um das Bauvorhaben werden zusätzlich
schriftlich über die Auflage informiert.
Die Gesuche können während der Auflagefrist im Gemeindehaus eingesehen werden.

 

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