Schutzobjekte, Sondernutzungspläne und Bauen ausserhalb der Bauzone

Planen Sie ein Bauvorhaben in einem Ortsbildschutzgebiet, Sondernutzungsplan oder
ausserhalb der Bauzone? Bitte beachten Sie, dass in diesen Bereichen besondere Richtlinien gelten.

Die SchutzverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. schützt wertvolle Bereiche aus Kultur, Natur und Landschaft, zum
Beispiel geschützte Ortsbilder, historische Bauten, archäologische Gebiete sowie Weiher,
Hecken, besondere Landschaften, markante Bäume und Aussichtspunkte. 
Für Schutzobjekte gelten strengere Regeln als für andere Grundstücke. Geschützt sind sowohl das Erscheinungsbild als auch der innere Aufbau. Auch die unmittelbare Umgebung eines Schutzobjekts unterliegt Schutzbestimmungen. Deshalb kann die Schutzverordnung auch für Bauvorhaben auf benachbarten Parzellen gelten, wenn diese ein Schutzobjekt beeinflussen. Wichtig: Bauvorhaben, die ein Schutzobjekt tangieren, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ob Ihr Vorhaben betroffen ist, können Sie auf der Schutzkarte im «Geoportal Schutzobjekte», prüfen.
Planen Sie eine Photovoltaik-Anlage im Ortsbildschutzgebiet?

Sondernutzungspläne sind Instrumente der Raumplanung, mit denen für klar abgegrenzte Gebiete von den allgemeinen Vorschriften des Baureglements abgewichen werden kann. Ihr Zweck ist es, eine qualitativ hochwertige und stimmige Bebauung zu ermöglichen – beispielsweise hinsichtlich Architektur, Freiraumgestaltung oder Erschliessung.
Sie regeln detailliert die Lage, Grösse, Nutzung und Gestaltung von Bauten sowie deren Umgebung. Dadurch stellen sie sicher, dass neue Bauvorhaben sich gut in das bestehende Umfeld einfügen oder besondere städtebauliche und gestalterische Anforderungen erfüllt werden.

Ob Ihre Parzelle einem Sondernutzungsplan unterliegt und welche Regeln gelten, finden Sie im «Geoportal Sondernutzungspläne».

Ausserhalb der Bauzone gelten strengere Regeln als innerhalb der Bauzone. Bauten und Anlagen sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Auch Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen bestehender Bauten sind stark eingeschränkt. Wichtig: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und unterliegen einer kantonalen Beurteilung. Ob Ihr Grundstück ausserhalb der Bauzone liegt, können Sie in der Zonenkarte im «Geoportal Zonenplan» prüfen.

 

Kontakt

Name Online Download
Name Download