Elternschaftsbeiträge
Elternschaftsbeiträge sind eine finanzielle Entlastung bei der Geburt.
Eltern haben bei der Geburt von ihrem Kind das Recht auf Elternschaftsbeiträge.
Das gilt, wenn
- die Mutter oder der Vater das Kind selbst betreut.
- der Lohn der Familie nicht zum Leben reicht.
- die Familie im Kanton St. Gallen wohnt.
- die Familie keine Sozialhilfe erhält.
Die Beiträge kann die Person bekommen, die das Kind am meisten betreut.
Das Gesuchsformular kann beim Schalter der Sozialen Dienste im Gemeindehaus, 1. Stock abgeholt werden.
Das Gesuchsformular und weitere Informationen zu Elternschaftsbeiträgen finden Sie auch hier: Elternschaftsbeiträge | sg.ch
Kontakt
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Soziale Dienste | 071 394 17 40 |