Einbürgerungssekretariat

Das Einbürgerungssekretariat und der Ortsbürgerrat sind zuständig für die Beratung von gesuchstellenden Personen in Fragen der Einbürgerungen und führen das Einbürgerungsverfahren nach der ersten Überprüfung des Ortsbürgerrates Flawil weiter.

Für eine Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt. Sind diese nicht erfüllt, wird empfohlen, auf die Einreichung eines Gesuchs zu verzichten. Das Einbürgerungssekretariat oder der Ortsbürgerrat berät im Zweifelsfall gerne.

Schweizerinnen und Schweizern wird das Bürgerrecht im Verfahren der besonderen Einbürgerung erteilt, wenn diese wenigstens fünf Jahre in der politischen Gemeinde wohnen. In den übrigen Fällen im Verfahren der allgemeinen Einbürgerung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die erste Ansprechstelle, die Aktuarin des Ortsbürgerrates: Tsering Gahler, E-Mail, Mobile 079 371 59 09 (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag zwischen 18.00 und 20.00 Uhr) oder an den Präsidenten des Ortsbürgerrates: Hans Fässler, Enzenbühlstrasse 89, 9230 Flawil.

Adresse

Ortsbürgerrat Flawil
Postfach 208
9230 Flawil

Kontakt

Einbürgerungssekretariat
Postfach 208
9230 Flawil
Tel. 079 371 59 09
t_gahler@bluewin.ch

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 18.00 und 20.00 Uhr

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