Neubau Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld

10. April 2026
Im Feld entsteht eine neue Dreifachhalle mit Musikschulzentrum. Die Bauarbeiten starteten im November 2024. Im November 2025 wurden die Bauarbeiten aufgrund technischer Mängel an den Holzverbundplatten bis auf Weiteres eingestellt. Hier erfahren Sie, was bislang geschehen ist und was der aktuellste Stand ist. Aktuelle Dokumente zur bevorstehenden Sanierung finden Sie weiter unten bei «Dokumente»

Nachtragskredit für projekt- und teuerungsbedingte Baukosten                                                                                                                                                   

Öffentliche Auflage Teilstrassenplan und Baugesuch Turnhallenprovisorium

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 haben sich die Flawilerinnen und Flawiler für den Neubau einer Dreifachhalle mit Musikschulzentrum ausgesprochen und dafür einen Bruttokredit von 18.66 Millionen Franken bewilligt. Die geplante Aussenraumgestaltung macht einen Teilstrassenplan notwendig und während der Bauzeit wird für die Schule und die Vereine ein Turnhallenprovisorium zur Verfügung stehen, damit der Sportbetrieb aufrechterhalten bleibt. Nun hat der Gemeinderat die Baugesuche für den Neubau von Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld, für das Turnhallenprovisorium sowie den Teilstrassenplan Lindenstrasse und Oberstufenweg genehmigt und gibt sie zur koordinierten öffentlichen Auflage frei. Die Dokumente liegen ab Montag, 12. Februar, während 30 Tagen öffentlich auf.

Teilstrassenplan Lindenstrasse und Oberstufenweg

Unterlagen Baugesuch Turnhallenprovisorium

Unterlagen Baugesuch Neubau Turnhalle

Studienauftrag

Das Projekt «Neubau Turnhalle und Musikschulzentrum Feld» hat eine weitere Hürde genommen. Im Rahmen eines Studienauftrags hat der Gemeinderat einen Projektvorschlag ausgewählt. Nachfolgend sind das Konzept des ausgewählten Planerteams sowie die weiteren fünf Konzepte der Planerteams aufgeschaltet.

Heizzentrale

Im Oktober 2025 trat bei baulichen Kontrollen in der Dreifachturnhalle Feld die Vermutung auf, dass die verbauten Holzverbundplatten technische Mängel aufweisen könnten. Eine Delaminierungsprüfung der Berner Fachhochschule in Biel bestätigte die Vermutung.

Nach der Analyse des Berichts wurden die Bauarbeiten am 12. November 2025 eingestellt. Die technischen Mängel an den Holzverbundplatten verlangen bauseits weitere Abklärungen in alle Richtungen. Wie lange der Unterbruch dauern wird, hängt von diesen Abklärungen und den daraus folgenden Massnahmen ab. Die Baustelle wurde unmittelbar nach dem «Baustopp» gesichert und geschlossen. Die Schliessung dient der Sicherung des aktuellen Zustands sowie des darin verbauten und gelagerten Materials. Die zuständigen Fachleute sehen für den Rohbau keine spezielle Gefährdung. Das Betreten der Baustelle bleibt bis auf Weiteres verboten.
Mit juristischer Unterstützung werden Mängelrügen erstellt, den entsprechenden Unternehmen zugestellt und die nötige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Mit Unternehmern, welche Bauteile bereits vorproduziert hatten (z.B. (Dach)Fenster) werden schriftliche Vereinbarungen bezüglich Lagerung, späterem Einbau und Festlegung der Garantiefristen getroffen. 
Eine erste technische Sitzung findet statt. Mit den Vertretern der für Schadenverursachung mutmasslich verantwortlichen Unternehmen, Vertretern aus der Baukommission (Gemeinderat, Bauherrenvertretung, Architekt) sowie mit Fachleuten (Holzbauingenieur, Fachhochschule Bern) werden mögliche Lösungen besprochen – vom Teilrückbau (bis auf die Betonbodenplatte) bis zur Ertüchtigung. Aufgrund der vorsichtigen Einschätzung durch die Fachleute wird entschieden, die Ertüchtigung zu prüfen.
Eine zweite technische Sitzung findet statt. Die Berechnungen deuten darauf hin, dass eine statische Ertüchtigung möglich ist. Die Folgen bezüglich Anpassungsarbeiten für Haustechnik und Innenausbau werden erörtert und entsprechende Abklärungen in Auftrag gegeben. Gleichzeitig sollen die Lösungen für die statische Ertüchtigung vertieft werden.

Die dritte technische Sitzung findet statt. Weitere Materialprüfungen und Berechnungen erhärten die Möglichkeit einer statischen Ertüchtigung und es zeigt sich, dass es auch mit Anpassungen der Haustechnik und im Innenausbau möglich sein kann, die Normen einzuhalten. Es wird vereinbart, die Ertüchtigung ausführungsreif (inkl. Kostenvoranschlag und Terminplan) zu erarbeiten: 

  • bis Ende April, statische Ertüchtigung
  • darauf aufbauend bis Ende Mai, architektonische Ertüchtigung 

Kompromisse bezüglich Funktionalität und Architektur sind unabdingbar. Solche werden mit den künftigen Nutzern diskutiert. Ebenso werden die Versicherungen in die konkrete Umsetzung einbezogen.
Die für die Planung der Ertüchtigung anfallenden Kosten werden vom mutmasslichen Schadenverursacher unpräjudizierlich übernommen. 

Ende April 2026 fand im Rahmen des Baustopps der Turnhalle Feld eine weitere technische Sitzung statt. Dabei wurde das Konzept für die statische Ertüchtigung besprochen. Das Konzept zeigt auf, dass sich der Holzrohbau statisch ertüchtigen lässt. Damit erscheint eine Sanierung zurzeit wahrscheinlicher als ein Rückbau. Dies würde sich nicht nur positiv auf den Zeitplan, sondern auch auf die Kosten auswirken.

Das Konzept muss aber nun im Hinblick auf die architektonische Ertüchtigung ergänzt und überprüft werden. Architekt und Fachplaner stellen zusammen, welche Anpassungen aufgrund von Verstärkungen der Holzverbundplatten nötig sind. Dabei müssen die Vorgaben bezüglich Raumbreiten und -höhen eingehalten werden können. Wie bereits erwähnt, soll nach Vorliegen des Gesamtkonzepts für die Ertüchtigung, statisch und architektonisch, im Juni 2026 ein richtungsweisender Entscheid über das konkrete Vorgehen und die Kostentragung getroffen werden.
Das Planungsteam bestehend aus Bauingenieur, Architekt und Fachplanern hat ein Sanierungskonzept erstellt und vorgelegt. Schriftliche Angaben zu Auswirkungen auf die Lebensdauer, den Unterhalt, die Normkonformität und die spätere Nutzung sind in diesem Sanierungskonzept enthalten. Es werden diesbezüglich keine Abweichung von den Zusagen im ursprünglichen Bauprojekt gemacht. Hinsichtlich der Lebensdauer und der Einhaltung von Normen (insbesondere, was den Brandschutz und die Erdbebensicherheit betrifft) werden keine Konzessionen eingegangen. Was den Unterhalt und die Nutzung betrifft, wurden alle nötigen Anpassungsarbeiten (es ergeben sich schmalere Räume und tiefere Raumhöhen im Bereich von 6 bis 15 cm) mit den Verantwortlichen von Hauswartdienst, Schulsport, Musikschule und Sportvereinen besprochen. Sie kommen zur Beurteilung, dass die zur Ertüchtigung nötigen Anpassungen den Unterhalt und die Nutzung nur marginal beeinträchtigt werden. Basierend auf diesen Grundlagen stimmte die Baukommission und in der Folge der Gemeinderat der Ertüchtigung des schadhaften Holzrohbaus von Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld im Grundsatz zu. Letzterer beauftragte den Baukommissions- bzw. Schulpräsidenten, den Bereichsvorsteher Bau und Infrastruktur, den Bauherrenvertreter unter Beizug einer juristischen Begleitung mit den Verhandlungen über die Kostentragung der Ertüchtigung. Im Juli 2026 sollen entsprechende Gespräch zwischen den verantwortlichen Unternehmern, deren Versicherungen und der Gemeinde als Bauherrschaft geführt werden.

Anfang September 2026 unterzeichneten die Gemeinde und die am Schadenfall beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung über die Ertüchtigung der Halle und deren Kostentragung. Durch diese ergeben sich für die Gemeinde keine unmittelbaren Mehrkosten. Von den Mängelfolgekosten verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil im Umfang von schätzungsweise maximal 880 000 Franken bei der Gemeinde. Es handelt sich dabei schwergewichtig um:

  • Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums - sie werden mit netto 270 000 Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden.
  • projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zu Lasten des Bauprojektes einen Nachtragskredit in der Höhe von 300 000 Franken gesprochen.
  • Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von 250 000 Franken - derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.

Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.

Die nun erzielte Einigung ermöglicht noch in diesem Herbst eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Zuerst erfolgt die statische Sanierung. Nach deren Abnahme können im März 2027 die Arbeiten wieder dort aufgenommen werden, wo sie im November 2025 gestoppt worden sind. Der ursprüngliche Zeitplan erfährt so eine rund 16-monatige Verzögerung. Eine Übergabe der fertigen Turnhalle an die Vereine und die Schule ist für den Frühling 2028 geplant.

 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Baustopp zur Dreifachhalle mit Musikschulzentrum Feld. 

Zwischen November 2025 und September 2026 herrschte auf der Baustelle ein Baustopp. Die Herstellung weiterer Bauteile wurde ebenfalls gestoppt. So, dass keine weiteren Kosten entstanden und flexibel reagiert werden konnte.

Mit der Anfang September 2026 erzielten Einigung zwischen der Gemeinde und den involvierten Unternehmen kann mit Sanierungsarbeiten Mitte September 2026 gestartet werden. Im Frühjahr 2027 werden die regulären Bauarbeiten zur Fertigstellung der Turnhalle wieder aufgenommen.
Die Antworten auf die Fragen von Schuld, Verantwortung und Kosten wurden diskutiert. Die Gemeinde und die beteiligten Unternehmen haben verschiedene Untersuchungen eingeleitet und deren Resultate besprochen. Im September 2026 konnte auf dieser Basis mit den beteiligten Unternehmen eine aussergerichtliche Einigung zur Ertüchtigung des Gebäudes erzielt werden.
Bereits Mitte September wird mit den Sanierungsarbeiten gestartet. Diese sehen vor, dass die Blockholzplatten sowohl, wo sie horizontal in Decken, als auch, wo sie vertikal in Wände verbaut worden sind, durch das Aufbringen von Kertostreifen sowie Verschraubungen verstärkt und ausgesteift werden. Die Sanierung führt zu etwas schmaleren Räumen und leicht tiefere Raumhöhen im Bereich zwischen 6 bis 15 cm. Hinsichtlich der Lebensdauer und der Einhaltung von (Sicherheits)-Normen wurden keine Konzessionen gemacht.
Mit der Anfang September 2026 unterzeichneten Vereinbarung steht der konkrete Fahrplan für die Sanierung und Fertigstellung der Dreifachhalle mit Musikschulzentrum fest. Bereits Mitte September 2026 starten die Sanierungsmassnahmen. Nach deren Abnahme können im März 2027 die Arbeiten wieder dort aufgenommen werden, wo sie im November 2025 gestoppt worden sind. Eine Fertigstellung und Übergabe der Räumlichkeiten an die (Musik)Schule und Vereine ist im Frühling 2028 geplant. Somit erfährt der ursprüngliche Fahrplan eine Verzögerung von rund 16 Monaten.
Der Mietvertrag für die provisorischen Turnhallen konnte auf unbefristete Zeit verlängert werden. Sie stehen der Schule und den Vereinen weiterhin zur Verfügung. Das Provisorium ist gemäss Baubewilligung spätestens nach Inbetriebnahme der Dreifachturnhalle zu entfernen.

Es wurde im besten Fall (Ertüchtigung gelingt) mit Mehrkosten zwischen zwei bis drei Millionen Franken, im schlimmsten Fall (Teilrückbau wird nötig) zwischen vier und fünf Millionen Franken gerechnet. Mit der Anfang September 2026 unterzeichneten Vereinbarung zeigt sich nun, dass sich für die Gemeinde keine unmittelbaren Mehrkosten ergeben. Die Kosten für die statische Sanierung werden von den involvierten Unternehmen und ihren Versicherungen getragen. Von den Mängelfolgekosten verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil im Umfang von schätzungsweise maximal 880 000 Franken bei der Gemeinde. Es handelt sich dabei schwergewichtig um:

  • Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums - sie werden mit netto 270 000
    Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden.
  • projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zu Lasten des Bauprojektes einen Nachtragskredit in der Höhe von 300 000 Franken gesprochen.
  • Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von 250 000 Franken - derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.

Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Firma A liefert und installiert für eine Bauherrin im Rahmen eines Werkvertrages Waschmaschinen, hergestellt von Firma B, bei welchen trotz sorgfältiger Prüfung keine Mängel erkennbar sind. Nach kurzer Zeit ist eine Maschine defekt und es entsteht zusätzlich ein Wasserschaden (Mangelfolgeschaden). Firma A muss die Waschmaschine auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. Es ist an ihr, diese Kosten bei Firma B zurückzufordern (Regress). Für den Wasserschaden haftet Firma A demgegenüber nur, falls ein Verschulden vorliegt. Ansonsten hat die Bauherrin die Kosten zur Behebung des Wasserschadens (Mängelfolgekosten) zu tragen. Den Hersteller der Maschine, also Firma B, kann sie grundsätzlich nicht direkt belangen, weil sie mit diesem in keinem Vertragsverhältnis steht. Wo findet man das Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept Statik wurde vom Holzbau-Ingenieurbüro Merz Kley Partner,
Dornbirn erstellt. Es verantwortet bereits das ursprüngliche Projekt. Die Unterlagen zum Sanierungskonzept sowie weitere Informationen zur Ertüchtigung des Neubaus Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld sind weiter unten bei «Dokumenten» zu finden.

 

 

Name Download
Sanierungskonzept Teil 1 (PDF, 1.94 MB) Download 0 Sanierungskonzept Teil 1
Sanierungskonzept Teil 2 (PDF, 727 kB) Download 1 Sanierungskonzept Teil 2