Neubau Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld
Nachtragskredit für projekt- und teuerungsbedingte Baukosten
- Gutachten und Antrag des Gemeinderates für Bürgerversammlung vom 30. April 2024
- Projektbedingte Mehrkosten
- Teuerungsbedingte Mehrkosten
- Redimensionierung KV
- Einsparpotenzial Redimensionierung KV
- Baupreisindex
- Kostenvoranschlag
Öffentliche Auflage Teilstrassenplan und Baugesuch Turnhallenprovisorium
Anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 haben sich die Flawilerinnen und Flawiler für den Neubau einer Dreifachhalle mit Musikschulzentrum ausgesprochen und dafür einen Bruttokredit von 18.66 Millionen Franken bewilligt. Die geplante Aussenraumgestaltung macht einen Teilstrassenplan notwendig und während der Bauzeit wird für die Schule und die Vereine ein Turnhallenprovisorium zur Verfügung stehen, damit der Sportbetrieb aufrechterhalten bleibt. Nun hat der Gemeinderat die Baugesuche für den Neubau von Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld, für das Turnhallenprovisorium sowie den Teilstrassenplan Lindenstrasse und Oberstufenweg genehmigt und gibt sie zur koordinierten öffentlichen Auflage frei. Die Dokumente liegen ab Montag, 12. Februar, während 30 Tagen öffentlich auf.
Teilstrassenplan Lindenstrasse und Oberstufenweg
- Teilstrassenplan Dreifachhalle Feld
- Mitwirkungsbericht Teilstrassenplan Lindenstrasse und Oberstufenweg
- Bericht Vorprüfung Kanton Lindenstrasse und Oberstufenweg
Unterlagen Baugesuch Turnhallenprovisorium
- Baugesuch Turnhallenprovisorium
- Pläne Grundriss und Umgebung
- Plan Fassaden und Schnitte
- Plan Fassaden
- Plan Grundriss
- Situationsplan
Unterlagen Baugesuch Neubau Turnhalle
- Baugesuch Neubau Turnhalle
- Situationsplan
- Umgebungsplan
- Plan Erdgeschoss
- Plan 1. Obergeschoss
- Plan 2. Obergeschoss
- Plan 3. Dachaufsicht
- Plan 1. Untergeschoss
- Ansichten Nord-Ost
- Ansichten Süd-West
- Schnitte D-D
- Baustelleninstallation
- Materialkonzept
- Niveaupunktbestätigung
Studienauftrag
Das Projekt «Neubau Turnhalle und Musikschulzentrum Feld» hat eine weitere Hürde genommen. Im Rahmen eines Studienauftrags hat der Gemeinderat einen Projektvorschlag ausgewählt. Nachfolgend sind das Konzept des ausgewählten Planerteams sowie die weiteren fünf Konzepte der Planerteams aufgeschaltet.
- Andy Senn Architektur GmbH / Mettler Landschaftsarchitektur (Siegerprojekt)
- Oestreich+Schmid GmbH Architekten / Martin Klauser Landschaftsarchitekt
- Gunz & Künzle Architektinnen und Architekten
- Gähler Flühler Architekten / Zwischenraum Landschaftsarchitektur
- Lukas Imhof Architektur GmbH
- Heilig und Knab Laboratorium KLG
- Abstimmungsgutachten
- Zustandsanalyse
- Machbarkeitsstudie
- Machbarkeitsstudie Sanierung–Neubau
- Vernehmlassungsbericht
- Baubeschrieb Betonbau
- Baubeschrieb Holzbau
- Projektbeschrieb Holzbau
- Kostenschätzung Betonbau
- Kostenschätzung Holz–Betonbau, Vergleich
- Pläne Dreifachhalle
- Situationsplan
- Visualisierung Dreifachhalle, Betonbau
- Projektversion Heizzentrale
- Kostenschätzung Heizzentrale
- Plan Heizzentrale
Heizzentrale
- Bericht «Second opinion: Energiekonzept mit Holzschnitzelheizkessel als Ersatz für den Gaskessel (von Richard Widmer, Wil, vom 22. Februar 2023)
- Kostenvergleich «Neue Wärmezentrale Feld in Turnhallenneubau» (vom 28. Februar 2023)
- Vor- und Nachteile / Vergleich der beiden Systeme (erarbeitet durch Urs Haaf)
- Diskussionsgrundlage zum Vorgehen der Planung der redudanten Wärmeerzeugung (erarbeitet durch Andy Senn, vom 13. Februar 2023)
Nach der Analyse des Berichts wurden die Bauarbeiten am 12. November 2025 eingestellt. Die technischen Mängel an den Holzverbundplatten verlangen bauseits weitere Abklärungen in alle Richtungen. Wie lange der Unterbruch dauern wird, hängt von diesen Abklärungen und den daraus folgenden Massnahmen ab. Die Baustelle wurde unmittelbar nach dem «Baustopp» gesichert und geschlossen. Die Schliessung dient der Sicherung des aktuellen Zustands sowie des darin verbauten und gelagerten Materials. Die zuständigen Fachleute sehen für den Rohbau keine spezielle Gefährdung. Das Betreten der Baustelle bleibt bis auf Weiteres verboten.
Die dritte technische Sitzung findet statt. Weitere Materialprüfungen und Berechnungen erhärten die Möglichkeit einer statischen Ertüchtigung und es zeigt sich, dass es auch mit Anpassungen der Haustechnik und im Innenausbau möglich sein kann, die Normen einzuhalten. Es wird vereinbart, die Ertüchtigung ausführungsreif (inkl. Kostenvoranschlag und Terminplan) zu erarbeiten:
- bis Ende April, statische Ertüchtigung
- darauf aufbauend bis Ende Mai, architektonische Ertüchtigung
Kompromisse bezüglich Funktionalität und Architektur sind unabdingbar. Solche werden mit den künftigen Nutzern diskutiert. Ebenso werden die Versicherungen in die konkrete Umsetzung einbezogen.
Die für die Planung der Ertüchtigung anfallenden Kosten werden vom mutmasslichen Schadenverursacher unpräjudizierlich übernommen.
Das Konzept muss aber nun im Hinblick auf die architektonische Ertüchtigung ergänzt und überprüft werden. Architekt und Fachplaner stellen zusammen, welche Anpassungen aufgrund von Verstärkungen der Holzverbundplatten nötig sind. Dabei müssen die Vorgaben bezüglich Raumbreiten und -höhen eingehalten werden können. Wie bereits erwähnt, soll nach Vorliegen des Gesamtkonzepts für die Ertüchtigung, statisch und architektonisch, im Juni 2026 ein richtungsweisender Entscheid über das konkrete Vorgehen und die Kostentragung getroffen werden.
Anfang September 2026 unterzeichneten die Gemeinde und die am Schadenfall beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung über die Ertüchtigung der Halle und deren Kostentragung. Durch diese ergeben sich für die Gemeinde keine unmittelbaren Mehrkosten. Von den Mängelfolgekosten verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil im Umfang von schätzungsweise maximal 880 000 Franken bei der Gemeinde. Es handelt sich dabei schwergewichtig um:
- Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums - sie werden mit netto 270 000 Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden.
- projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zu Lasten des Bauprojektes einen Nachtragskredit in der Höhe von 300 000 Franken gesprochen.
- Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von 250 000 Franken - derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.
Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.
Die nun erzielte Einigung ermöglicht noch in diesem Herbst eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit. Zuerst erfolgt die statische Sanierung. Nach deren Abnahme können im März 2027 die Arbeiten wieder dort aufgenommen werden, wo sie im November 2025 gestoppt worden sind. Der ursprüngliche Zeitplan erfährt so eine rund 16-monatige Verzögerung. Eine Übergabe der fertigen Turnhalle an die Vereine und die Schule ist für den Frühling 2028 geplant.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Baustopp zur Dreifachhalle mit Musikschulzentrum Feld.
Mit der Anfang September 2026 erzielten Einigung zwischen der Gemeinde und den involvierten Unternehmen kann mit Sanierungsarbeiten Mitte September 2026 gestartet werden. Im Frühjahr 2027 werden die regulären Bauarbeiten zur Fertigstellung der Turnhalle wieder aufgenommen.
Es wurde im besten Fall (Ertüchtigung gelingt) mit Mehrkosten zwischen zwei bis drei Millionen Franken, im schlimmsten Fall (Teilrückbau wird nötig) zwischen vier und fünf Millionen Franken gerechnet. Mit der Anfang September 2026 unterzeichneten Vereinbarung zeigt sich nun, dass sich für die Gemeinde keine unmittelbaren Mehrkosten ergeben. Die Kosten für die statische Sanierung werden von den involvierten Unternehmen und ihren Versicherungen getragen. Von den Mängelfolgekosten verbleibt demgegenüber voraussichtlich ein gewisser Teil im Umfang von schätzungsweise maximal 880 000 Franken bei der Gemeinde. Es handelt sich dabei schwergewichtig um:
- Kosten für den Weiterbetrieb des Turnhallenprovisoriums - sie werden mit netto 270 000
Franken ins Budget 2027 und allenfalls weiteren Kosten (Rückbau) ins Budget 2028 aufgenommen und müssen an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt werden. - projektbezogene Kosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Streitbeilegung, wie anwaltschaftliche Vertretung, Bauherren- und Planerleistungen – der Gemeinderat hat dafür zu Lasten des Bauprojektes einen Nachtragskredit in der Höhe von 300 000 Franken gesprochen.
- Reserven (z.B. Teuerung) in der Höhe von 250 000 Franken - derzeit wird davon ausgegangen, dass diese nicht ausgeschöpft werden müssen.
Über die Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart.
Firma A liefert und installiert für eine Bauherrin im Rahmen eines Werkvertrages Waschmaschinen, hergestellt von Firma B, bei welchen trotz sorgfältiger Prüfung keine Mängel erkennbar sind. Nach kurzer Zeit ist eine Maschine defekt und es entsteht zusätzlich ein Wasserschaden (Mangelfolgeschaden). Firma A muss die Waschmaschine auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen. Es ist an ihr, diese Kosten bei Firma B zurückzufordern (Regress). Für den Wasserschaden haftet Firma A demgegenüber nur, falls ein Verschulden vorliegt. Ansonsten hat die Bauherrin die Kosten zur Behebung des Wasserschadens (Mängelfolgekosten) zu tragen. Den Hersteller der Maschine, also Firma B, kann sie grundsätzlich nicht direkt belangen, weil sie mit diesem in keinem Vertragsverhältnis steht. Wo findet man das Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept Statik wurde vom Holzbau-Ingenieurbüro Merz Kley Partner,
Dornbirn erstellt. Es verantwortet bereits das ursprüngliche Projekt. Die Unterlagen zum Sanierungskonzept sowie weitere Informationen zur Ertüchtigung des Neubaus Dreifachhalle und Musikschulzentrum Feld sind weiter unten bei «Dokumenten» zu finden.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Sanierungskonzept Teil 1 (PDF, 1.94 MB) | Download | 0 | Sanierungskonzept Teil 1 |
| Sanierungskonzept Teil 2 (PDF, 727 kB) | Download | 1 | Sanierungskonzept Teil 2 |