Handänderungen

Im Kanton St. Gallen sind die Grundbuchämter verpflichtet, den Erwerb des Eigentums an Grundstücken zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Handänderungen aus güter- oder erbrechtlichen Gründen. Das Grundbuchamt Flawil-Degersheim publiziert den Handänderungsrapport monatlich.

Die Handänderungen werden auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen (amtliches Publikationsorgan) sowie im FLADE-Blatt publiziert.