Handänderungen
Im Kanton St. Gallen sind die Grundbuchämter verpflichtet, den Erwerb des Eigentums an Grundstücken zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Handänderungen aus güter- oder erbrechtlichen Gründen. Das Grundbuchamt Flawil-Degersheim publiziert den Handänderungsrapport monatlich.
Die Handänderungen werden auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen (amtliches Publikationsorgan) sowie im FLADE-Blatt publiziert.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Grundbuchamt Flawil-Degersheim | 071 394 17 50 | grundbuchamt@flawil.ch |