Arbeitsintegration: Der aufwändige Weg zurück

30. Januar 2025
Eine der Kernaufgaben der Sozialen Dienste Flawil ist die Arbeitsintegration. Der Aufwand bis zu einer erfolgreichen Vermittlung in den Arbeitsmarkt ist in den letzten Jahren gestiegen. Auch gesellschaftliche Stigmata erschweren eine Integration von Langzeit-Arbeitslosen. Doch wo ein Wille ist (und eine unterstützende Gemeinde), ist auch ein Weg.


Eine wichtige Tätigkeit der Sozialen Dienste ist die Integration von Langzeitarbeitslosen oder Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Dabei werden zwei Arbeitsmärkte unterschieden: Der erste und der zweite Arbeitsmarkt. Der zweite Arbeitsmarkt ist ein geschützter Arbeitsmarkt, welcher Personen ermöglicht in einem geschützten Rahmen wieder in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Bei erfolgreicher Tätigkeit im zweiten Arbeitsmarkt folgt bestenfalls der Übertritt in den regulären, den ersten Arbeitsmarkt. Doch bis dahin ist es in der Regel ein langer und aufwändiger Weg, sowohl für die arbeitssuchende Person, als auch für die Betreuenden der Sozialen Dienste Flawil. Doch welche Unterstützungsleistungen bietet die Gemeinde Flawil überhaupt an? Und wann kommen diese zum Einsatz?

Voraussetzungen müssen stimmen
Zu den Kunden der Sozialen Dienste gehören zum einen Flüchtlinge und zum anderen Langzeitarbeitslose, welche Sozialhilfe bekommen. Diese sind oft bereits seit über einem Jahr oder länger arbeitslos. Die Klärung der Ursache für die Arbeitslosigkeit steht somit am Anfang der Arbeitsintegration durch die Sozialen Dienste. Mögliche Ursachen können beispielsweise körperliche oder psychische Probleme, eine fehlende Ausbildung oder ein fehlendes stabiles Umfeld sein. Diese Ursache gilt es, so weit als möglich zu beheben und damit eine solide Grundlage für ein geregeltes Leben zu schaffen. Doch zur gelingenden Arbeitsintegration müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Personen mit fehlender Ausbildung wird beispielsweise geschaut, ob diese mit Arbeitserfahrung kompensiert werden kann. Es wird auch im Einzelfall geprüft, ob bei jungen Personen eine Ausbildung wie eine zwei- bis vierjährige Berufslehre absolviert werden kann. Ausserdem brauchen die Personen unter anderem ein stabiles Umfeld, ausreichende Deutschkenntnisse sowie Ordnung zuhause. Gerade die Deutschkenntnisse stehen bei Flüchtlingen oft zwischen einer erfolgreichen Jobvermittlung. Die Gemeinde Flawil unterstützt mit Intensivsprachkursen. Damit die geflüchtete Person die sprachlichen Voraussetzungen für eine 2- oder dreijährige Berufslehre erfüllt, benötigt sie im Minimum ein Deutschzertifikat B1.
Im Weiteren wird versucht, den betroffenen Personen in den zweiten Arbeitsmarkt zu vermitteln, damit sie Arbeitserfahrung sammeln können und einen geregelten Tagesablauf haben. Die reduzierten Lohnkosten dabei gehen zu Lasten der Gemeinde Flawil.

Rückschläge und neue Herausforderungen
Diese Massnahmen können je nach Person sehr Ressourcenintensiv sein. Ausserdem können immer wieder Herausforderungen auftreten, die die Person in ihrem Fortschritt zurückwerfen. Sei es das Umfeld, Krankheiten oder auch fehlendes Selbstvertrauen der Person. Zudem zeigt sich, dass die Integration schwieriger ist, desto länger eine Person arbeitslos ist.

Vermittlung an Jobvermittlungsbüros als Ziel
Wenn insbesondere die gesundheitlichen, sozialen und sprachlichen Hürden beseitigt werden konnten und die Person über die notwendige Arbeitserfahrung oder Ausbildung verfügt, folgt die Vermittlung an ein Jobvermittlungsbüro. Diese sind für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zuständig. Die Gemeinde Flawil arbeitet mit verschiedenen Stellenvermittler zusammen und hat damit gute Erfahrungen gemacht. Gerade bei Langzeit-Arbeitslosen sind Arbeitgeber zurückhaltend bei der Anstellung. Deshalb braucht es direkte Kontakte zu Unternehmen, welche dazu bereit sind. Die Jobvermittlungsbüros verfügen über diese Kontakte und steigern somit die Erfolgschancen auf eine erfolgreiche Vermittlung. Dabei werden aber nicht nur Festanstellungen vermittelt, sondern auch temporäre Anstellung. Dies ist zwar kurzfristig positiv für die arbeitssuchende Person, um weiter an Arbeitserfahrung zu kommen und einen ordentlichen Lohn zu erhalten, doch es birgt auch das Risiko, dass die Person nach wenigen Monaten wieder arbeitslos ist. Ausserdem gelten Vermittlungen auf Teilzeit-Stellen statistisch nicht als erfolgreiche Integration, weshalb diese Personen weiterhin in der Sozialhilfestatistik erfasst werden. Festanstellungen werden daher bevorzugt, damit die Person in eine sichere Zukunft blicken kann und die Sozialen Dienste die Integration erfolgreich abschliessen können.