Aus dem Steueramt: Steuererklärung und Steuerrechnung

15. Januar 2026
In diesen Tagen werden die Steuererklärungsformulare 2025 sowie die vorläufige Steuerrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuer 2026 und für die Direkte Bundessteuer 2025 verschickt.

Dieses Jahr steht Ihnen erstmals die neue Online-Steuererklärung E-Tax SG zur Verfügung. Die Webapplikation funktioniert auf Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone - ganz ohne Softwareinstallation, Downloads oder Updates. Sie ist einfach, effizient und ortsunabhängig. Starten Sie jetzt unter www.steuern.sg.ch/etaxnp und finden Sie dort auch Antworten auf häufige Fragen, Erklärvideos sowie die Kontaktdaten für telefonische und schriftliche Unterstützung. Das Ausfüllen in Papierform ist nach wie vor möglich. Das Steueramt empfiehlt jedoch, die Möglichkeit der Online-Steuererklärung zu nutzen, um damit einen aktiven Beitrag für die Umwelt und für die Digitalisierung zu leisten. 

Fristverlängerung
Sie haben die Möglichkeit, Fristverlängerungen über den eGov-Bot unter www.steuern.sg.ch zu beantragen. Dieser Chatbot ermöglicht eine einfache Abwicklung und unterstützt Sie in Ihrer Anfrage.

Chatten zu Steuerfragen
Für fachliche Fragen steht Ihnen der Live-Chat unter www.steuern-sg.chat zur Verfügung. Ihre Fragen werden direkt durch Expertinnen und Experten des Kantons und der Gemeinden beantwortet – und das auch am Wochenende.

Steuerrechnung
Die vorläufige Rechnung muss im laufenden Jahr beglichen werden. Die möglichst frühe Zahlung lohnt sich, da jede Zahlung zu Gunsten der Steuerpflichtigen ab Zahlungseingang bis zur Schlussrechnung verzinst wird. Demgegenüber wird auf dem Steuerbetrag der Schlussrechnung ein Ausgleichszins belastet. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 0,25%.
Es wird empfohlen, die provisorischen Rechnungen zu prüfen und anzupassen, sofern diese nicht den aktuellen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Eine allfällige Anpassung kann unter www.steuern.sg.ch im elektronischen Service eFaktoren vorgenommen werden. Können die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung von Ratenzahlungen unter www.steuern.sg.ch im elektronischen Service eKonto.

Die Steuerämter der Gemeinden Flawil und Degersheim bedanken sich für die Nutzung der eServices und stehen gerne auch persönlich zur Verfügung.