Freibad Böden: Mehr Veloabstellplätze

21. Mai 2026
Die Badisaison steht vor der Türe. Auf Grund der Tatsache, dass nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung steht und anlässlich der Bürgerversammlung im November 2025 der Badibus aus dem Budget gestrichen wurde, hat sich die Gemeinde nach Alternativen zur besseren Erreichbarkeit mit dem Velo erkundigt.

Auf Grund der Ausgangslage (beschränkte Anzahl Parkplätze beim Freibad Böden, Verbot von Parkplätzen in der Landwirtschaftszone und Wegfall des Badibusses) ist damit zu rechnen, dass die Freibadbesuchenden ab Mai 2026 vermehrt mit dem Fahrrad zum Freibad Böden gelangen werden. Aus diesem Grund wurden bereits zusätzliche Veloabstellplätze beim Freibad geschaffen. Die Fahrt mit dem Fahrrad zum Freibad ist heute jedoch wenig attraktiv.
Das Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur hat bei der Kantonspolizei St.Gallen als Sofortmassnahme zur Verbesserung der Sicherheit des Langsamverkehrs beantragt, dass das Trottoir für Fahrten mit dem Fahrrad zum Freibad während dem Badibetrieb freigegeben werden kann, da bergwärts der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Fahrradfahrenden und dem motorisierten Individualverkehr am grössten ist.

Keine Nutzung des Trottoirs für Velos erlaubt
Die Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung Verkehrstechnik, hat das Anliegen geprüft. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann dem Gesuch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowie der nachfolgenden Aspekte nicht entsprochen werden.
Das Strassenverkehrsrecht geht vom Grundsatz der Verkehrstrennung aus. Der Gesetzgeber hat die einzelnen Verkehrsteilnehmenden auf die für sie bestimmten Verkehrsflächen verwiesen. Dieser Grundsatz gilt vor allem für den Fussgänger- und Fahrverkehr. Das Trottoir gilt als reservierte Fläche für Fussgängerinnen und Fussgänger und darf nach den bundesrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht von Rad- und Mofafahrenden benutzt werden. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Fussgehenden. Besonders ältere und gebrechliche Personen fühlen sich durch das Befahren von Trottoirs durch Zweiradfahrende verunsichert. Radfahrende würden einerseits dorfauswärts auf der «falschen» Seite der Degersheimerstrasse und somit entgegen dem fahrenden Verkehr das Trottoir benützen. Hingegen müssten die Zweiradfahrenden nach dem Besuch des Freibades dorfeinwärts auf der Strasse fahren. Dies ist schwer durchsetzbar und würde auf dem ca. 2.00 m breiten Trottoir neues Gefahrenpotential schaffen. Es könnte zu Konflikten zwischen Zweiradfahrern und Fussgängern mit Gepäck führen. Im Weiteren könnte bezüglich der Benützungserlaubnis keine Abgrenzung zwischen mit Muskelkraft betriebenen Rädern, Gefährten mit Tretunterstützung oder Trendfahrzeugen gemacht werden.
Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Kinder bis 12 Jahre Fusswege und Trottoirs mit dem Fahrrad befahren dürfen, wenn weder Radwege noch Radstreifen vorhanden sind. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere auf Fussgänger müssen sie Rücksicht nehmen und ihnen den Vortritt gewähren. Weiter wird zur Verkehrssicherheit die Geschwindigkeit auf der Degersheimerstrasse während des Badibetriebs auf der Strecke rund um das Freibad Böden auf 60 km/h beschränkt. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmende um Rücksicht und eine vorsichtige Fahrweise und dankt für das Verständnis.