Erschliessung Areal Wohnüberbauung und Sondernutzungsplan Waldau: öffentliche Auflage

4. Juni 2026
Die azemos property ag plant eine Überbauung im Gebiet Waldau. Damit die hinreichende Erschliessung sichergestellt werden kann, ist ein Teilstrassenplan notwendig. Nach erfolgtem öffentlichen Mitwirkungsverfahren hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan «Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau» mit Strassenbauprojekt sowie den Sondernutzungsplan Waldau, den Baulinienplan Waldabstand und die Planunterlagen genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben.

Die azemos property ag plant eine Überbauung im Gebiet Waldau in Flawil. Derzeit befindet sich auf dem Areal eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es sind fünf Wohnhäuser vorgesehen, in denen 158 Wohnungen entstehen sollen. Das Bauprojekt liegt nördlich der Feldhofstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) und grenzt an das Industriegebiet Waldau und an die Villa Waldhof.
Westlich angrenzend zum Areal Waldau (Grundstücke 985, 836, 3546) sind durch die Fortimo AG auf dem Grundstück 970 «Habis-Areal» bauliche Entwicklungen geplant. Für das Areal (Gewerbe-Industriezone GI) wurde ein Richtkonzept zur Entwicklung als Industrie- und Gewerbestandort erarbeitet. Dieser westliche Teil des Waldau-Areals (Grundstück 985) soll gemeinsam mit dem Habis-Areal über eine neue Stichstrasse (Waldaustrasse), im Bereich der heutigen Privatzufahrt entlang des Grundstücks (GS) 3321, erschlossen werden. Mit dem Projekt Habis-Areal ist am Ende der Waldaustrasse ein provisorischer Wendeplatz vorgesehen (Gemeindestrasse 2. Klasse).
Die neu geplanten Waldhofweg (Gemeindeweg 2. Klasse) und Feldhofweg (Gemeindeweg 1. und 2. Klasse) dienen dem Langsamverkehr zur Feinerschliessung, bzw. verbindet neu die klassierte Feldhofstrasse und neue Waldaustrasse.
Der Gemeinderat hat am 1. April 2025 das Strassenbauprojekt für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Innerhalb der gesetzten Frist sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Der Rat hat diese ausgewertet, beantwortet und die Planunterlagen angepasst.
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan zur Erschliessung des Areals Wohnüberbauung Waldau sowie das Strassenbauprojekt am 19. Mai 2026 genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben.

Sondernutzungs- und Baulinienplan
Im Rahmen eines zweistufigen Studienauftrags wurde ein Siegerprojekt ermittelt, welches weiterbearbeitet zu einem Richtprojekt die Grundlage für den vorliegenden Sondernutzungsplan Waldau bildet. Das Planungsgebiet umfasst die Parzellen Nr. 985 und 1050 sowie einen kleinen Teil der Parzelle Nr. 836. Im Norden und Osten ist das Gebiet Waldau durch Wald begrenzt, im Westen durch das Industriegebiet Habis. Gegen Norden fällt das Terrain von Süden nach Norden hin zum bewaldeten Tobel ab, welches die Abgrenzung nach Norden darstellt. Im Süden grenzen weitere Wohn- und Gewerbebauten an das Planungsgebiet an respektive entsteht südöstlich aktuell die Wohnüberbauung Blumenau. Mit dem Sondernutzungsplan soll die bau- und planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Neubauten geschaffen werden. Die Planung soll auf Basis des Richtprojekts erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Qualität sicherstellen. Nebst der Sicherung der ortsbaulichen und architektonischen Qualität kommt der Freiraumgestaltung und insbesondere dem Umgang mit der geschützten Villa Waldhof und deren Gartenanlage eine wichtige Bedeutung zu.
Der Gemeinderat hat am 1. April 2025 den Sondernutzungsplan Waldau sowie den Baulinienplan Waldabstand samt Planunterlagen für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Innerhalb der gesetzten Frist sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Der Rat hat diese ausgewertet, beantwortet und die Planunterlagen angepasst.
Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Waldau sowie den Baulinienplan Waldabstand mit Planunterlagen am 19. Mai 2026 genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben.

Unterlagen liegen auf
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau mit das Strassenbauprojekt sowie den Sondernutzungsplan Waldau, den Baulinienplan Waldabstand samt Planunterlagen beschlossen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Dokumente liegen während 30 Tagen vom 8. Juni 2026 bis 7. Juli 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Projekte» aufgeschaltet. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau sowie das Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden.