Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot, auch an Nationalfeiertag

30. Juli 2026
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im gesamten Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt auch über den Nationalfeiertag.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton St.Gallen per 17. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet erlassen. Der Gemeinde Flawil ist es wichtig, zu betonen, dass dieses insbesondere auch über den Nationalfeiertag gilt. Jegliche Art von Feuerquelle, welche nicht ein Gas- oder Elektrogrill ist, ist verboten. Dazu zählen unter anderem Himmelslaternen, Höhen- oder 1. August-Feuer,  jegliches Feuerwerk sowie offene Feuerstellen, auch im heimischen Garten. Auch wenn solche Feuerquellen traditioneller Weise zum Nationalfeiertag gehören, lässt die aktuelle Trockenheit keine Ausnahme zu. Verstösse oder Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang können der Kantonspolizei St.Gallen über den Notruf 117 gemeldet werden. 

Nur Gas- oder Elektrogrills zuhause sind aktuell noch erlaubt. 

 Die Gemeinde dankt für das Verständnis und wünscht allen Flawilerinnen und Flawilern einen schönen Nationalfeiertag!