Vernehmlassung zum Betriebsreglement des Kulturhauses

24. September 2026
Mit dem neuen Kulturhaus, der offenen Markthalle und dem neugestalteten Marktplatz entsteht im Zentrum von Flawil ein neues Ensemble. Während die Bauarbeiten voranschreiten, laufen bereits die Vorbereitungen für den künftigen Betrieb. Nun legt der Gemeinderat die rechtlichen Grundlagen zur öffentlichen Vernehmlassung vor.

Das Kulturhaus soll Ende 2026 fertiggestellt werden und Anfang 2027 seinen Betrieb aufnehmen. Es soll eine Lücke im Raumangebot der Gemeinde schliessen: Geplant ist ein zentral gelegener, hindernisfreier und finanziell tragbarer Veranstaltungsort für kleinere und mittlere Anlässe. Nutzen können ihn Vereine, Institutionen, Kulturschaffende, das lokale Gewerbe und weitere Veranstaltende.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Menschen, die das Kulturhaus als Publikum oder Veranstaltende mit Leben füllen. Die Vorbereitungen für den Betriebsstart laufen bereits. Seit April 2026 ist Kulturvermittler Patrick Scherrer tätig. Inzwischen wurde ein detailliertes Betriebskonzept erarbeitet, das auch Grundlage für das im August eingereichte Gesuch um Beiträge aus dem Lotteriefonds ist. Der Kantonsrat wird das Gesuch voraussichtlich in der Wintersession behandeln. Parallel dazu werden der Webauftritt und das Buchungssystem vorbereitet.

Regeln für die Nutzung
Für den künftigen Betrieb braucht es auch verbindliche rechtliche Grundlagen. Der Gemeinderat hat deshalb an zwei Lesungen im August und September das Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle sowie den dazugehörigen Gebührentarif beraten. Das Reglement definiert die Nutzung des Kulturhauses, der
Markthalle und der zugehörigen Aussenbereiche, regelt Zuständigkeiten und legt die Benützungsordnung fest. Beim Gebührentarif werden unter anderem der Zweck einer Veranstaltung, die Herkunft und Rechtsform der Veranstaltenden, der Umfang der Nutzung sowie der betriebliche und technische Aufwand berücksichtigt. Lokale, gemeinnützige Vereine und Initiativen sollen öffentliche Veranstaltungen, Proben und Versammlungen im beschränkten Rahmen unentgeltlich durchführen können. Voraussetzung ist ein jährliches Engagement zur Belebung und zum Erhalt des Marktplatzes sowie ein Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Für geschlossene kommerzielle und auswärtige Nutzungen sind höhere beziehungsweise kostendeckende Tarife vorgesehen. Zusätzliche Dienstleistungen, wie technische Betreuung oder Veranstaltungsdienst, werden nach Aufwand verrechnet. Die vorgesehenen Gebühren werden bis zur in-Kraftsetzung des Gebührentarifs provisorisch und befristet angewendet, damit bereits Benützungsverträge abgeschlossen werden können. Gleichzeitig sollen die Gebührentarife des Lindensaals und weiterer gemeindeeigener Liegenschaften überprüft und angepasst werden.

Vernehmlassungsverfahren und Unterlagen
Das Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Gebührentarife liegen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Dem Gemeinderat sind die Meinung und Mitwirkung der Bevölkerung wichtig. Er führt deshalb zum geplanten Reglement für die Benützung des Kulturhauses und der Markthalle sowie zum dazugehörigen Gebührentarif eine Vernehmlassung durch. Die beiden Dokumente werden vom 25. September bis zum 15. November 2026 auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-flawil.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet und zur Vernehmlassung freigegeben. Gleichzeitig sind dort weitere Dokumente wie das Betriebskonzept zu finden.
Nach Auswertung der Vernehmlassung will der Gemeinderat Anfang 2027 über das weitere Vorgehen entscheiden und informieren.