Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bezweckt hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Die Unterstützung umfasst finanzielle Hilfe, aber auch die Förderung von sozialer und beruflicher Integration. Die Bedürftigkeit muss von der antragstellenden Person nachgewiesen werden.

Die Bundesverfassung (BV), das Zuständigkeitsgesetz (ZUG), das Sozialhilfegesetz des Kantons St. Gallen (SHG) und die SKOS/KOS Richtlinien bilden die rechtlichen Grundlagen.

Sozialhilfe beantragen kann, wer:

  • wer kein oder kein ausreichendes Einkommen und kein Vermögen hat
  • keine Leistungen von unterstützungspflichtigen Verwandten oder Dritten erhält oder diese nicht rechtzeitig verfügbar sind
  • die erforderlichen Auskünfte erteilt und Unterlagen offenlegt

Der Sozialhilfeantrag kann ohne Terminvereinbarung persönlich bei den Sozialen Diensten Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, 1. Stock, Schalter Nr. 3, abgeholt werden.

Es gelten folgende Mietzins-Höchstansätze:

Einpersonenhaushalt CHF 600
Zweipersonenhaushalt CHF 900
Dreipersonenhaushalt CHF 1100
Vierpersonenhaushalt CHF 1300
Fünfpersonenhaushalt CHF 1400
Jede weitere Person im gleichen Haushalt zusätzlich CHF 50
Zimmer in Wohngemeinschaften pro Person CHF 400

Diese Mietzinsansätze verstehen sich netto, d.h. ohne Nebenkosten.

Personen bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, Asylsuchende (N), Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F) und Schutzsuchende haben keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Die Sozialhilfe sieht nicht vor Schulden zu übernehmen. Für eine Schuldensanierung kann mit dem Sozialberatungszentrum Region Gossau Kontakt aufgenommen werden.

Es werden keine Kosten für Fahrzeuge übernommen (Versicherungen, Motorfahrzeugsteuern, Leasing, Service, Reparaturen, etc.).

Für Haustiere werden keine zusätzlichen Leistungen erbracht. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz veranstaltet regelmässig kostenlose Tierarztsprechstunden für armutsbetroffene Personen.

 

Kontakt

Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 6
9230 Flawil
Tel. 071 394 17 40
sozialamt@flawil.ch