Elternschaftsbeiträge

Während den ersten sechs Monaten ab Niederkunft des Kindes, können Eltern sogenannte Elternschaftsbeiträge beantragen.

Das Gesetz über Elternschaftsbeiträge des Kantons St. Gallen (GEB) bildet die rechtliche Grundlage. Einen Antrag auf Elternschaftsbeiträge kann bei uns stellen, wer:

  • den eigenen Lebensbedarf durch anrechenbares Einkommen und Vermögen (von Mutter, Ehemann, Lebenspartner) nicht decken kann;
  • bei der Geburt des Kindes den Wohnsitz in Flawil hat;
  • sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet;
  • die erforderlichen Auskünfte erteilt und Unterlagen offenlegt;
  • nicht über mehr Vermögen verfügt, als die massgebliche Freigrenze zulässt;
  • keine Verwandtenunterstützung geltend machen kann.

Die Elternschaftsbeiträge sind keine Sozialhilfe und müssen nicht zurückerstattet werden.

Das Gesuchsformular kann ohne Terminvereinbarung persönlich bei den Sozialen Diensten Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, 1. Stock, Schalter Nr. 3, abgeholt werden.