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Baubewilligungen

Sobald eine bauliche Intervention – auch eine provisorische – einen Ort verändert, braucht es im Grundsatz eine Bewilligung. Das kantonale Baugesetz legt fest, für welche Bauten und Anlagen eine Bewilligung nötig ist. Ist ein Projekt in der Bauzone von Flawil angesiedelt, informiert Sie die Abteilung Bewilligungen über die geltenden Bestimmungen. Auch für Bauten ausserhalb der Bauzone gibt es Vorschriften. Die Abteilung Bewilligungen hilft bei Fragen weiter; bei den konkreten Gesuchen muss dann jedoch der Kanton seinen «Segen» zum Bauvorhaben geben.

Die Abteilung Bewilligungen ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung von Bewilligungsverfahren rund um das Bauen. Sie arbeitet eng mit verschiedenen Stellen der Gemeinde und des Kantons zusammen. Die Bau- und Infrastrukturkommission entscheidet die Baugesuche, das Bausekretariat führt das entsprechende Verfahren durch.
Zum Baubewilligungsverfahren gehören im Weiteren eine kompetente Beratung von Investorinnen und Investoren sowie Architektinnen und Architekten, aber auch die fachtechnische Begleitung und Kontrolle während der Bauausführung. Anwendbare Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Bausekretariates sind die raumplanungsrechtlichen Erlasse auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie die Umwelt-, Gewässer- und Feuerschutzgesetzgebung und das Energiegesetz.

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen über das private und öffentliche Bauen in der Gemeinde Flawil.


Zuständige Abteilung