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Eichamt

Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Dort, wo der Bund zuständig ist, übernimmt sie das METAS. In bestimmten Fällen überträgt es sie an ermächtigte Eichstellen. Die Ermächtigung von Eichstellen durch das METAS erfolgt nach klaren Kriterien. Aufgaben im gesetzlichen Messwesen in der Schweiz nehmen wahr:

Das METAS beaufsichtigt den Vollzug im Messwesen, gegenüber den Kantonen als Oberaufsichtsbehörde und gegenüber den Eichstellen als Aufsichtsbehörde. Die Kantone bestimmen eine Aufsichtsbehörde. Diese kantonalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen die kantonalen Eichmeister und sorgen für die Zusammenarbeit mit dem METAS und anderen betroffenen Behörden des Kantons oder anderer Kantone.

Kontakt

Eichamt
Werner Scherrer
Hauptstrasse 48
9650 Nesslau

Telefon: 079 404 34 75
E-Mail 
www.eichamt-sg2.ch