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Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungen im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren können melde- oder bewilligungspflichtig sein. Die Veranstaltungen sind der zuständigen politischen Gemeinde zu melden. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen werden an das Kantonsforstamt weitergeleitet.