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Sondernutzungsplan «Töbeli»: Start des zweiten Mitwirkungsverfahrens

Die SFS möchte ihren Produktionsstandort in Flawil erweitern. Als Grundlage für das Bauvorhaben wurde ein Sondernutzungsplan erarbeitet. Zudem wird der Gemeindestrassenplan angepasst. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan «Töbeli», den Teilzonenplan Töbeli sowie die Teilstrassenpläne Dammstrasse und Töbeliweg im Sommer 2023 genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Sondernutzungsplan «Töbeli» angepasst, und auf den Teilzonenplan Töbeli wird verzichtet. Zusätzlich ist eine Änderung des kommunalen Richtplans vorgesehen. Nun wird ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die SFS plant, das bestehende Werk in Flawil zu erweitern. Mit einem Sondernutzungsplan wird die rechtliche Grundlage für den Ausbau der Produktionsstätte geschaffen. Die Planung sichert auf der Basis eines Richtprojekts erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Qualität. Im Planungsgebiet gilt derzeit der Überbauungsplan Töbeli II inklusive der Änderungen aus dem Jahr 2008. Dieser wird durch die vorliegende Planung ersetzt. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan «Töbeli», den Teilzonenplan Töbeli, die beiden Teilstrassenpläne Dammstrasse und Töbeliweg sowie die dazugehörenden Strassenbauprojekte im Sommer 2023 genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben. Die Möglichkeit der Mitwirkung wurde rege genutzt. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen ausgewertet und beantwortet. Zudem hat eine kantonale Vorprüfung der Planunterlagen stattgefunden.

Sondernutzungsplan «Töbeli»

Der Sondernutzungsplan «Töbeli» umfasst die Grundstücke Nummern 902, 721, 992, 3134 sowie 2271 und bezweckt die Erstellung einer Gewerbe- und Industriebebauung mit hohen städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten. Zudem soll die bauliche Entwicklung der Grundstücke Nummer 721, 902 und 922 über ein Wettbewerbsverfahren erfolgen. Aufgrund der im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Bau einer Lärmschutzwand im Bereich des Wendeplatzes in den Sondernutzungsplan «Töbeli» aufgenommen. Zudem hat der Gemeinderat aufgrund der kantonalen Vorprüfung beschlossen, den kommunalen Richtplan anzupassen.

Teilzonenplan Töbeli

Um eine optimale Abstimmung mit dem Sondernutzungsplan zu erreichen, war der Teilzonenplan Töbeli vorgesehen. Die innerhalb der Mitwirkungsfrist eingegangenen Rückmeldungen haben jedoch gezeigt, dass keine Zonenplanänderung gewünscht wird. Deshalb verzichtet der Gemeinderat auf den Erlass eines Teilzonenplans.

Unterlagen liegen auf

Aufgrund der Anpassung des Sondernutzungsplans «Töbeli» und aufgrund der Änderung des kommunalen Richtplans sowie wegen des Verzichts auf den Erlass eines Teilzonenplans wird ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Dokumente liegen im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Alle Planunterlagen sind auch auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Vernehmlassungen» (Link E-Mitwirkung) zu finden. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 5. Februar 2024 bis 19. Februar 2024. Daran können alle teilnehmen. Stellungnahmen sind bis spätestens 19. Februar 2024 via E-Mitwirkung (www.flawil.ch unter «Aktuelles → Vernehmlassungen»), per E-Mail oder auf dem Postweg an Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen. Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren werden der Sondernutzungsplan «Töbeli», der Teilzonenplan Töbeli sowie die Teilstrassenpläne Dammstrasse und Töbeliweg nochmals bearbeitet, durch den Gemeinderat genehmigt und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.