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Anpassung kommunaler Richtplan, Flawa-Areal Ost

Das FLAWA-Areal (Ost) befindet sich heute gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Flawil in der Gewerbe-Industriezone. Die Gebäude auf dem Areal werden für die Produktion nicht mehr benötigt. Daher hat die Grundeigentümerin einen Studienauftrag durchgeführt und einen Sondernutzungsplan erarbeitet, welcher die Anpassung des kommunalen Richtplans nach sich zieht.

Die kommunale Richtplanung muss auf die geplante Siedlungsentwicklung abgestimmt sein. Der erarbeitete Sondernutzungsplan führt zu einer Anpassung des behördenverbindlichen Richtplans aus dem Jahr 2014. Der Gemeinderat hat die Anpassung des kommunalen Richtplans genehmigt und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.

Die vorliegenden Anpassungen des kommunalen Richtplans basieren im Wesentlichen auf dem Studienauftrag für das FLAWA-Areal Ost respektive dem Siegerprojekt des Architekturbüros Pfister Klingenfuss aus dem Jahr 2022 und dem bereits vorliegenden Entwurf des Sondernutzungsplanes für das Gebiet FLAWA-Ost. Konkret sehen die neuen Objektblätter zum kommunalen Richtplan 2014 vor, das Areal im Sinne einer Zentrumsentwicklung umzustrukturieren und damit eine Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen (Objektblatt S 3.2.13).

Unterlagen liegen auf

Der kommunale Richtplan liegt im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Die Planunterlagen sind auch auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Vernehmlassungen» (Link E-Mitwirkung) zu finden. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 12. Februar 2024 bis 26. Februar 2024. Daran können alle teilnehmen. Stellungnahmen sind bis spätestens 26. Februar via E-Mitwirkung (www.flawil.ch unter «Aktuelles → Vernehmlassungen»), per E-Mail oder auf dem Postweg an Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen. Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren wird der kommunale Richtplan nochmals bearbeitet, durch den Gemeinderat beschlossen und anschliessend dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen zur Kenntnisnahme unterbreitet.